Die SVS fördert folgende Bereiche mit dem Gesundheitshunderter:
- Bewegung (im Rahmen der gesundheitswirksamen Bewegungsempfehlungen)
- Ernährung (Gewichtsmanagement und –reduktion, Ernährungsverhalten)
- Mentale Gesundheit (Beratung zur Förderung und Stärkung der mentalen Gesundheit)
- Entspannung und Körperarbeit (z.B. Massagen)
- Rauchfrei (Beratung und Entwöhnung)
Genauere Informationen zu den Themen und Programmen finden Sie hier.
Hinweis: Der Gesundheitshunderter gebührt einmal pro Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Maßnahme der Gesundheitsförderung gemäß § 99b GSVG und § 96b BSVG, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Flyer SVS-Gesundheitshunderter (PDF, 3 MB)
So beantragen Sie Ihren Gesundheitshunderter:
- Online-Antragstellung: Füllen Sie das Online-Formular aus. Mit Ihrer ID Austria können Sie Ihren Antrag nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben online signieren und absenden.
ODER - Ausdrucken und mit der Post senden:
Füllen Sie das Online-Formular aus. Nach der Eingabe und Überprüfung Ihrer Angaben können Sie den Antrag als PDF herunterladen, ausdrucken und im Unterschriftsfeld unterschreiben. Senden Sie den Antrag und alle Beilagen per Post an die auf dem Antrag angegebene Adresse.