Themen und Programme
Mit dem Gesundheitshunderter unterstützen wir Sie jedes Jahr bei gesundheitsfördernden Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Mentale Gesundheit, Entspannung & Körperarbeit und Rauchfrei.
Beachten Sie, dass wir ausschließlich Maßnahmen von Anbietern unterstützen, die bestimmte Ausbildungen nachweisen können. Übersicht Anbieterqualifikationen (PDF, 180 KB)
Zudem sind für die einzelnen Bereiche bestimmte Kriterien zu erfüllen. Die genauen Anforderungen finden Sie unter den jeweiligen Themen zusammengefasst.
- Bewegung
Im Bereich Bewegung liegt der Schwerpunkt auf der „gesundheitswirksamen“ Bewegung.
In den österreichischen Bewegungsempfehlungen sind diese für Erwachsene folgendermaßen beschrieben.
- Mind. 2x pro Woche muskelkräftigende Übungen, bei denen alle großen Muskelgruppen berücksichtigt werden
- Zusätzlich mind. 2½ Stunden pro Woche ausdauerorientierte Bewegung mit mittlerer Intensität (oder 1¼ Stunden in höherer Intensität)
Der Gesundheitshunderter Bewegung soll Sie unterstützen, durch persönliche Beratung von Experten neue gesundheitswirksame Bewegungsmuster zu erlernen, Motivation für regelmäßige Bewegung zu erhalten und diese in Ihren Lebensalltag zu integrieren.
Ziel ist, durch gesundheitssportliche Aktivität Bewegungsmangel zu reduzieren und gesundheitliche Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme vorzubeugen.
Mögliche Bereiche für den Gesundheitshunderter Bewegung sind:
- Ausdauer (Lauftraining, Nordic-Walking, Spinning,…)
- Koordination (Sturzprävention, Seniorentanz,…)
- Kraft (Rückentraining, Beckenbodentraining, Krafttraining, Muskelaufbau,…)
- Testungen und Messungen (Fitness-Check, BIA-Messung, Muskelfunktionstest, Bewegungs- Lauf-, Haltungsanalyse, Ausdauertests, etc.) als Grundlage für weitere Trainingsplanung, Monitoring und Erfolgskontrolle
- Angeleitete Kurse wie Aerobic, Zumba, Pilates, MamaFit, Jackpot-Fit, Yoga, QiGong, Tai Chi
- Gesundheitssport- und Bewegungskurse von Fit Sport Austria (gekennzeichnet mit dem SVS Logo)
Es steht der SVS frei, Anträge abzulehnen, bei denen die Verbindung zur gesundheitswirksamen Bewegung nicht oder nur bedingt herzustellen ist bzw. nicht in die Richtlinien des Gesundheitshunderters passen.
Beispiele, die nicht mit dem SVS-Gesundheitshunderter Bewegung gefördert werden
- Sportarten, bei denen die Verbesserung von Fitness und Gesundheit nicht im Vordergrund stehen (u.a. Extrem- oder Risikosportarten)
- Leistungsbezogener Wettkampfsport
- Mitgliedschaftsbeiträge in Sportvereinen (ausgenommen gekennzeichnete Angebote von Fit Sport Austria)
- Fitnessstudios ohne persönliche Begleitung/Beratung durch einen Anbieter, der die Qualitätsanforderungen erfüllt
- Testungen und Messungen ohne weitere Begleitung und Beratung
- Motorsport, E-Sport
- Startgelder, Nenngelder für Wettbewerbe
- Podcasts, E-Learning – Selbstlernprogramme, Selftracking- Programme bzw. Apps, Communities und Foren (bei digitalen Angeboten muss eine direkte Interaktion mit dem Anbieter möglich sein)
Wichtig:
Für ärztlich verordnete Maßnahmen, Therapien, Schmerz- oder Krankenbehandlungen kann kein Gesundheitshunderter beantragt werden. Ebenso fallen div. Anschaffungen, Handelsgüter (z.B. Sportmaterialien), Bücher oder Trainingsmanuale, Kauf von Begleitprodukten (Nahrungsergänzungen) nicht in den förderbaren Bereich des Gesundheitshunderters. Dies gilt ebenso für persönliche berufliche Aus- und Weiterbildungen sowie für Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die sich ausschließlich an die Mitarbeiter richten.
Das Angebot muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Sportwissenschafter
- Absolvent des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport
- Arzt mit ÖÄK-Diplom Sportmedizin
- Physiotherapeut
- Ergotherapeut
- Lehrwart, Instruktor oder Trainer jeweils mit staatlich anerkannter Ausbildung im Bereich Bewegung und Sport
- Lizenzierte Übungsleiter (Ausbildungsumfang und Inhalt entspricht der staatlich anerkannten Ausbildungen, Mindestumfang 230 Einheiten)
- Yoga-, QiGong-, Tai Chi-, Yiquan-Trainer mit mind. 230 Ausbildungsstunden
- Lebens- und Sozialberater (§ 119 GewO idgF), eingeschränkt auf sportwissenschaftliche Beratung
- Ernährung & Gewicht
Der Gesundheitshunderter Ernährung unterstützt bei Beratungen zur gesunden Ernährung, der Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung und Verbesserung des Ernährungsverhaltens durch Experten. Auch eine gewünschte oder notwendige Gewichtsabnahme, -stabilisierung bzw. –zunahme können Inhalte sein.
Dabei verfolgt die SVS den Ansatz einer ganzheitlichen und vollwertigen Ernährung.
Eine einseitige Ernährungsberatung (wie vegane Ernährung, Metabolic balance, etc.) oder Heil- bzw. (Basen)fasten-Aufenthalte werden NICHT mit dem Gesundheitshunderter gefördert.
Mögliche Bereiche für den Gesundheitshunderter Ernährung sind:
- Beratung für Sportler-Ernährung
- Ernährungsberatung zum gesunden Lebensstil bzw. Gewichtsmanagement
- Ernährungsberatung zur Förderung eines gesunden Blutdrucks
- Ernährungsberatung bei Unverträglichkeiten, Allergien
- Beratung in Schwangerschaft und Stillzeit
- Gesunde Ernährung im Alter
- BIA Messung mit begleitender Beratung
Beispiele, die nicht mit dem SVS-Gesundheitshunderter Ernährung gefördert werden:
- Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln, Formula-Diäten und weiteren Produkten
- Spezielle Messungen von Stoffwechselparametern, genetische Analysen oder Allergietests
- reine Koch- und Backkurse
- Produktwerbung und Produktverkauf
- Podcasts, E-Learning – Selbstlernprogramme, Selftracking- Programme bzw. Apps, Communities und Foren (bei Onlineangeboten muss eine direkte Interaktion mit dem Anbieter möglich sein)
Wichtig:Für ärztlich verordnete Maßnahmen (ausgenommen verordnete Ernährungsberatung bei Diaetologen), Therapien, Krankenbehandlungen kann kein Gesundheitshunderter beantragt werden. Ebenso fallen div. Anschaffungen, Handelsgüter (z.B. Bücher oder Trainingsmanuale), Kauf von Begleitprodukten (Nahrungsergänzungen) nicht in den Bereich des Gesundheitshunderters. Dies gilt ebenso für persönliche berufliche Aus- und Weiterbildungen sowie für Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die sich ausschließlich an die Mitarbeiter richten.
Das Angebot muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Ernährungswissenschafter
- Arzt mit ÖÄK-Diplom Ernährung
- Diätologe
- Lebens- und Sozialberater (§ 119 GewO idgF), eingeschränkt auf Ernährungsberatung
- Mentale Gesundheit
Der Fokus liegt in der persönlichen Beratung und Begleitung zur Stärkung der mentalen Gesundheit.
Mögliche Bereiche für den Gesundheitshunderter Mentale Gesundheit sind:
- Umgang mit herausfordernden Situationen
- Resilienztraining
- Entspannungstraining
- Ressourcenaktivierung
- Stressbewältigung
- Zeitmanagement
- Mentale Fitness, Gedächtnistraining
- Arbeitsorganisation
Beispiele, die nicht mit dem SVS-Gesundheitshunderter Mentale Gesundheit gefördert werden:
- Psychotherapie bei Vorliegen einer psychischen Befindensstörung mit Krankheitswert
- Klinisch-psychologische Diagnostik
- Diagnostik, Behandlung, Therapie von Krankheiten
- Spezifische Beratungen abseits des Fokus der mentalen Gesundheit
- berufliche Aus- und Weiterbildungen
- Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die sich ausschließlich an die Mitarbeiter richten.
- Anschaffungen, Handelsgüter, z.B. Bücher
- Dienstleistungen aus dem Bereich Human- und Raumenergetik
- Esoterische und spirituelle (Heil)Methoden
- Podcasts, E-Learning – Selbstlernprogramme, Selftracking- Programme bzw. Apps, Communities und Foren (bei Onlineangeboten muss eine direkte Interaktion mit dem Anbieter möglich sein)
Das Angebot muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Arzt mit Psy-Diplom
- Klinischer- und Gesundheitspsychologe, Gesundheitspsychologe oder Klinischer Psychologe
- Psychotherapeut
- Lebens- und Sozialberater, psychosoziale Beratung
- Körperarbeit
Die möglichen Förderbereiche sind diverse Massagen unabhängig allfälliger Einschränkungen auf bestimmte Praktiken.
Mögliche Bereiche für den Gesundheitshunderter Körperarbeit:
- klassische Massagen
- Lymphdrainagen
- Fußreflexzonenmassagen
- Akupunktmassagen
- Bindegewebsmassagen
- Shiatsu, Ayurveda-Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik, Tibetische Jamche-Kunye Praktik
- Osteopathie
Nicht gefördert werden:
- Kurative Leistungen
- Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Therapien, Schmerz- oder Krankenbehandlung
- Angebote mit Schwerpunkt Schmerzbehandlung
- Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die sich ausschließlich an die Mitarbeiter richten.
- Anschaffungen, Handelsgüter, z.B. Gymnastikmatten
- Podcasts, E-Learning – Selbstlernprogramme, Selftracking- Programme bzw. Apps, Communities und Foren (bei Onlineangeboten muss eine direkte Interaktion mit dem Anbieter möglich sein)
Das Angebot muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Freiberuflicher Heilmasseur mit aufrechter Berufsberechtigung und aufrechter Gewerbeberechtigung.
- Gewerblicher Masseur mit aufrechter Gewerbeberechtigung, unabhängig allfälliger Einschränkungen auf bestimmte Praktiken
- Anbieter finden Sie über das WKO Firmen A-Z
- Anbieter für Shiatsu mit erfüllter Fortbildungsverpflichtung über die SVS-Liste des ÖDS
- Anbieter für WATSU auf der Homepage des WATSU®-Verbandes
- Anbieter von ganzheitlich in sich geschlossenen Systemen wie zB: Ayurveda-Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik, Tibetische Jamche-Kunye Praktik über WKO Firmen A-Z
- Physiotherapeuten
- Rauchfreiheit
Der Gesundheitshunderter gilt für Beratungen zur Tabakentwöhnung, die sich an Standards der Sozialversicherung in der Tabakentwöhnung richten. Diese Standards beziehen sich vorrangig auf verhaltenstherapeutische Beratung durch ausgebildete Experten.
Mögliche Bereiche für den Gesundheitshunderter Rauchfrei:
- Gruppenberatungen zum Rauchstopp
- Einzelberatungen zum Rauchstopp
- Beratungen zur Rückfallprophylaxe
Nicht gefördert werden:
- Medikamente, Nikotinersatztherapie, Nahrungsergänzungsmittel
- Kosten für E-Zigaretten oder andere nikotin- oder tabakfreie Rauchwaren
- Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, die sich ausschließlich an die Mitarbeiter richten.
- Podcasts, E-Learning – Selbstlernprogramme, Selftracking- Programme bzw. Apps, Communities und Foren
(bei Onlineangeboten muss eine direkte Interaktion mit dem Anbieter möglich sein)
Das Angebot muss von einer der folgenden Personen geleitet werden:
- Arzt
- Psychotherapeut
- Klinischer- und Gesundheitspsychologe, Gesundheitspsychologe oder Klinischer Psychologe
- Lebens- und Sozialberater
Zusätzlich setzen wir eine Qualifikation im Bereich Raucherberatung oder -therapie voraus.
Diese Qualifikation soll den Qualitätsstandards der österreichischen Sozialversicherung mit einem Mindest-Umfang von 10 Einheiten entsprechen. Die Qualitätsstandards bauen auf internationalen Standards, Leitlinien und Best Practices auf und beinhalten wirksame Interventionen und Beratungstechniken.
Ausbildungen gemäß des Standards finden Sie unter www.ifgp.at - Fort- und Weiterbildung
Den Gesundheitshunderter können Sie auch für die Teilnahme an einem SVS-Camp oder bei Jackpot.fit beantragen.