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Geboren ab 1. Jänner 1955

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Voraussetzungen

Sind Sie ab 1. Jänner 1955 geboren, dann wird Ihre Pension ausschließlich aus dem Pensionskonto berechnet. Die Höhe der Pension hängt von folgenden Faktoren ab:

  • den Beitragsgrundlagen
  • dem Kontoprozentsatz
  • dem  Alter bei Pensionsbeginn.

 

Daraus wird am Pensionskonto

  • eine Teilgutschrift und in der Folge
  • eine Gesamtgutschrift

für die spätere Pensionsermittlung errechnet.

Haben Sie Versicherungszeiten, die bereits vor 2005 liegen, verfügen Sie über eine Kontoerstgutschrift. Mit dieser Kontoerstgutschrift sind alle bis zum 31. Dezember 2013 erworbenen Versicherungszeiten abgerechnet und dem Pensionskonto als „Startkapital“ gutgeschrieben.

Mehr Informationen zum Pensionskonto und zur Berechnung Ihres Pensionsanspruchs finden Sie hier: Allgemeine Informationen zum Pensionskonto

Verminderung der Pension bei Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter

Nehmen Sie eine Pension vor Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch, werden für den vorzeitigen Pensionsantritt Abschläge berechnet. Die Abschläge betragen pro Jahr maximal 5,1 %. Insgesamt ist der Abschlag mit maximal 15,3 % begrenzt.

Erhöhung der Pension bei Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter

Nehmen Sie die Alterspension trotz Erfüllung der Mindestversicherungszeit erst nach Vollendung des Regelpensionsalters in Anspruch nehmen, erhalten Sie für die Monate des späteren Pensionsantritts als Bonus einen Zuschlag.