Was sind Pensionsversicherungszeiten und wie können sie erworben werden?
Reguläre Alterspension
Alter
Das Pensionsantrittsalter für die reguläre Alterspension erreichen
- Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres und
- Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Das Pensionsantrittsalter der Frauen wird ab 2024 schrittweise an das der Männer angeglichen.
- Erhöhtes Antrittsalter für Frauen
Das derzeitige Pensionsantrittsalter der Frauen für die Alterspension wird ab 1. Jänner 2024 bis zum Jahr 2033 stufenweise auf 65 Jahre erhöht. Frauen, die ab 1. Jänner 1964 geboren sind, haben daher bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension.
Alterspension ab 1. jänner 2024 Frauen mit Geburtsdatum ... ... erreichen das Regelpensionsalter mit: 01.01.1964 - 30.06.1964 60,5 Jahren 01.07.1964 - 31.12.1964 61 Jahren 01.01.1965 - 30.06.1965 61,5 Jahren 01.07.1965 - 31.12.1965 62 Jahren 01.01.1966 - 30.06.1966 62,5 Jahren 01.07.1966 - 31.12.1966 63 Jahren 01.01.1967 - 30.06.1967 63,5 Jahren 01.07.1967 - 31.12.1967 64 Jahren 01.01.1968 - 30.06.1968 64,5 Jahren nach dem 30.06.1968 65 Jahren
Voraussetzungen
Sie müssen die Mindestversicherungszeit erfüllen. Dafür waren Sie in einer bestimmten Anzahl von Monaten pensionsversichert. Für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit können Beitragsmonate oder Versicherungsmonate erforderlich sein.
- Beitragsmonate erwerben Sie durch eine Erwerbstätigkeit oder eine freiwillige Versicherung.
- Versicherungsmonate sind alle Beitragsmonate sowie bestimmte Zeiten, für die Sie selbst keine Beiträge leisten (z.B. Kindererziehungszeiten, Präsenz- und Zivildienstzeiten, Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs).
Sie sind ab dem 1. Jänner 1955 geboren? Dann ist die Mindestversicherungszeit gegeben, wenn
mindestens 180 Versicherungsmonate vorliegen – davon mindestens 84 Monate aus einer Erwerbstätigkeit.
Den Versicherungszeiten aus einer Erwerbstätigkeit sind folgende Zeiten gleichgestellt:
- Selbstversicherung wegen Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung wegen Pflege eines nahen Angehörigen
- begünstigte Pensionsversicherung für Pflegepersonen
- Familienhospizkarenz
- Bezug von aliquotem Pflegekarenzgeld bei Pflegeteilzeit
Sie sind ab dem 1. Jänner 1955 geboren und haben bis zum 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben? Dann gelten auch zusätzliche Bestimmungen für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit, sofern diese für Sie günstiger sind.
Die Mindestversicherungszeit ist auch erfüllt, wenn
- mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung (pro Kind auch bis zu 24 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld) oder freiwillige Versicherung oder
- mindestens 300 Versicherungsmonate oder
- mindestens 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonaten vor dem Stichtag
vorliegen.
Formulare
Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag
Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern
Alterspension / Vorzeitige Alterspension / Korridorpension / Schwerarbeitspension - Antrag für Bauern - Beiblatt
Pension im Überblick - Broschüre
Stichtage und Fristen zu Ihrem Pensionsbeginn finden Sie in unserer Broschüre.