Geboren bis 31. Dezember 1954
Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige
Sind Sie bis zum 31. Dezember 1954 geboren, hängt die Höhe Ihrer Pension von folgenden Faktoren ab:
- dem beitragspflichtigen Einkommen (Bemessungsgrundlage)
- der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate (Steigerungsbetrag)
- dem Alter bei Pensionsbeginn
Wenn Sie bis Ende 1954 geboren wurden, haben Sie das Antrittsalter für die reguläre Alterspension bereits erreicht. Wenn es Fragen zu Ihrer Pension gibt, bitte wenden Sie sich an die Landesstelle in Ihrem Bundesland oder besuchen Sie einen Beratungstag in Ihrer Nähe.