Kontrollieren Sie rechtzeitig Ihre Versicherungszeiten.
Mit dem Pensionsantrittsrechner können Sie berechnen, zu welchem Zeitpunkt Sie – abhängig von Ihrem Alter – frühestens in Pension gehen können. Die Berechnung berücksichtigt jedoch nicht, ob Sie die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (z.B. Mindestversicherungszeit, lange Versicherungsdauer, Schwerarbeit).
Die Berechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Rechtslage.
Pensionsantrittsalter von Frauen
Das Pensionsantrittsalter der Frauen für die Alterspension wird ab 2024 schrittweise vom 60. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Diese Änderung betrifft alle Frauen, die ab 01.06.1964 geboren sind.
Bitte beachten Sie, dass krankheitsbedingte Pensionen unabhängig vom Alter und unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit beantragt werden können.
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