Wie hoch wird meine Pension sein?

Transparent und jederzeit Auskunft über den aktuellen Pensionswert erhalten alle Versicherten mit ihrem persönlichen Pensionskonto. Zu Jahresbeginn ist der ideale Zeitpunkt für einen „Pensions-Check“. Wer darüber hinaus abschätzen möchte, wie sich die künftige Pension entwickeln wird, kann zusätzlich den Pensionskontorechner zu Rate ziehen.

Pensionskontogutschrift 2024

Haben Sie heuer schon einen Blick in Ihr persönliches Pensionskonto gemacht? Nein, dann nichts wie los: elektronisches Pensionskonto aufrufen und mit der ID Austria einloggen. Alle in Österreich erwerbstätigen Personen finden darin ihre aktuelle Gesamtgutschrift zum 31.12.2024.

 Pensionsversicherungsbeiträge von vorläufigen Beitragsgrundlagen werden im Pensionskonto mit Mindestwerten angezeigt. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, die Beitragsgrundlagen endgültig sind und allenfalls nachzuzahlende Beiträge geleistet wurden, werden die aktuellen Werte im Pensionskonto angezeigt.

 Die Gesamtgutschrift ist die Summe aller im Pensionskonto gebuchten jährlichen Teilgutschriften, die – um Geldwertänderungen auszugleichen – jährlich aufgewertet werden. So wurde zuletzt die Gutschrift aus dem Vorjahr mit dem gesetzlich festgelegten Aufwertungsfaktor von 6,3 Prozent erhöht.

Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt den fiktiven Pensionswert und entspricht, vereinfacht gesagt, der monatlichen Bruttopension, die man bekommen würde, wenn man das Regelpensionsalter bereits erreicht hätte und keine weiteren Pensionsversicherungszeiten erwirbt – vorausgesetzt, dass auch die Mindestversicherungszeit erfüllt ist.

 Mehr Informationen unter: svs.at/pensionskonto

Pensionskontorechner

Und wer einen Blick in die Zukunft wagen möchte, der kann mit dem Pensionskontorechner – wenn auch unverbindlich – seine zukünftige Pension abschätzen.

Der Rechner kann ganz einfach über das elektronische Pensionskonto aufgerufen werden. Mit ein paar wenigen zusätzlichen Eingaben zum künftigen Einkommen erhalten Sie Auskunft über Ihre mögliche Pensionshöhe

  • zum Regelpensionsalter von 65 Jahren oder dem maßgeblichen früheren Regelpensionsalter für bis zum 30.06.1968 geborene Frauen,
  • bei Pensionsantritt während des Pensionskorridors bis drei Jahre nach dem Regelpensionsalter,
  • oder zu einem individuellen, späteren Antrittsdatum (bis zum 80. Geburtstag).

 Sie finden den Pensionskontorechner auch in svsGO, den digitalen Services der SVS, oder unter svs.at/pensionskontorechner

24.01.2025