Gemeinsam gegen Krebs
Setzen Sie ein Zeichen und gehen Sie zur Krebs-Vorsorge mit SVS-Bonus
Fast 45.000 Menschen in Österreich erkranken jedes Jahr an Krebs – Tendenz steigend. Damit häufige Krebsarten bereits in frühen Stadien entdeckt und behandelt werden können, ist die regelmäßige Krebs-Vorsorge unerlässlich.
Als Gesundheitsversicherung setzt die SVS gezielt Anreize für all jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. Umfangreiche Initiativen stärken Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz. Dazu zählen etablierte Angebote wie das Vorsorgeprogramm Selbständig Gesund, der Gesundheits-Check Junior, die SVS-Gesundheitsangebote oder der SVS-Gesundheitshunderter.
Jährlich wechselnde Schwerpunktaktionen sollen den Vorsorgegedanken weiter forcieren. Mit der Gesundheitsaktion 2025 „Gemeinsam gegen Krebs.“ schafft die SVS bewusst einen Anreiz für die Teilnahme an der Krebs-Vorsorge. Denn: Je früher krankhafte Veränderungen erkannt werden, desto besser sind die Heilungschancen – die Krebs-Vorsorge rettet Leben!
SVS-Kunden, die zur Krebs-Vorsorge gehen, profitieren doppelt:
- Weil Sie sich mit der Teilnahme an der Krebs-Vorsorge Gewissheit verschaffen und im Fall der Fälle krankhafte Veränderungen frühzeitig entdeckt werden können.
- Weil die SVS Ihr Engagement sowie Ihre Eigenverantwortung im Jahr 2025 in Form eines 100 Euro-Gesundheitsbonus belohnt, wenn Sie an der Krebs-Vorsorge teilnehmen.
Übrigens: Auch für mitversicherte Kinder und Angehörige gibt es diesen Bonus.
Wie funktioniert‘s?
Alle SVS-Kunden, die im Jahr 2025 bei der SVS krankenversichert sind und zur Krebs-Vorsorge gehen, erhalten im Rahmen der Gesundheitsaktion 2025 „Gemeinsam gegen Krebs.“ einen einmaligen Gesundheitsbonus in der Höhe von 100 Euro.
Konkret wird der Bonus Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen ausbezahlt, die im Zeitraum von 01.01. bis 31.12.2025 zumindest eine Krebs-Vorsorge-Untersuchung zu folgenden Schwerpunkten absolvieren:
Ihr Gesundheitsbonus 2025
Gemeinsam gegen Krebs. – setzen Sie ein Zeichen und gehen Sie im Laufe des Jahres 2025 zur Krebs-Vorsorge. Die SVS belohnt Ihr Engagement mit dem Gesundheitsbonus 2025.
- Für Versicherte & Angehörige: Den Bonus in der Höhe von 100 Euro können Versicherte maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten.
- Automatische Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt ab 2025 völlig unbürokratisch ohne Antragstellung von Amts wegen auf Basis der abgerechneten oder zur Kostenvergütung eingereichten Leistungen.
- Der Bonus wird im Verlauf des Jahres 2025 nach der absolvierten Krebs-Vorsorge-Untersuchung und Abrechnung der Leistung durch die SVS im Quartalsrhythmus ausbezahlt (2025: April, Juli, Oktober; 2026: Jänner, April).
- Bitte beachten Sie, dass Ärzte zeitverzögert mit der SVS abrechnen und sich daher die Auszahlung des Bonus entsprechend verzögern kann.
- Steuerfrei: Der einmalige Gesundheitsbonus von 100 Euro im Rahmen der Aktion „Gemeinsam gegen Krebs.“ unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.
SVS – Gemeinsam gesünder – Gemeinsam gegen Krebs. Machen Sie mit und profitieren Sie 2025 von der neuen SVS-Gesundheitsaktion!
Allgemeine Fragen
- Warum startet die SVS die Gesundheitsaktion „Gemeinsam gegen Krebs.“? Was sind die Hintergründe?
Als Gesundheitsversicherung legt die SVS seit Jahren einen besonderen Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung und Prävention – mit dem Ziel den Wandel vom Reparatur- hin zum Präventionssystem voranzutreiben. Damit nimmt die SVS eine Vorreiterrolle im österreichischen Gesundheitswesen ein. Umfangreiche Initiativen und ein attraktives Anreizsystem sollen Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz der SVS-Kunden stärken. Etablierte Angebote wie das Vorsorgeprogramm Selbständig Gesund, der Gesundheits-Check Junior, die SVS-Gesundheitsangebote oder der SVS-Gesundheitshunderter unterstreichen dieses Engagement.
Jährliche Schwerpunktaktionen – dazu zählen beispielsweise die erfolgreichen Gesundheitsaktionen „Gemeinsam vorsorgen.“ im Jahr 2023 und „Gemeinsam lächeln.“ im Jahr 2024 – stärken den Vorsorgegedanken zusätzlich. Die SVS setzt dabei gezielt auf Anreize und „belohnt“ jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. In Fortführung dieser Tradition startet die SVS mit Jahresbeginn 2025 die Gesundheitsaktion „Gemeinsam gegen Krebs.“. Dabei erhalten alle SVS-Kunden, die zur Krebs-Vorsorge gehen, im Jahr 2025 einmalig einen Bonus in Höhe von 100 Euro.
Mit der Gesundheitsaktion 2025 „Gemeinsam gegen Krebs.“ schafft die SVS bewusst einen Anreiz für die Teilnahme an der Krebs-Vorsorge. Denn durch die regelmäßige Krebs-Vorsorge können häufige Krebsarten schon in einem frühen Stadium erkannt und behandelt werden. Je früher krankhafte Veränderungen erkannt werden, desto besser sind die Heilungschancen – die Krebs-Vorsorge rettet Leben!- Wie komme ich zu meinem Gesundheitsbonus „Gemeinsam gegen Krebs.“?
Den Gesundheitsbonus erhalten Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige, die im Kalenderjahr 2025 in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind und im Zeitraum von 01.01. bis 31.12.2025 mindestens eine Krebs-Vorsorge-Untersuchung zu den folgenden Schwerpunkten absolvieren:
- Hautkrebs-Vorsorge (PDF, 196 KB)
- Prostatakrebs-Vorsorge (PDF, 191 KB)
- Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge (PDF, 190 KB)
- Brustkrebsfrüherkennung (PDF, 200 KB) oder
- Darmkrebs-Vorsorge (PDF, 193 KB)
Den Bonus in der Höhe von 100 Euro können Versicherte maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten. Die Auszahlung erfolgt automatisch – ohne Antragstellung – auf das uns bekannte Konto.
- Hautkrebs-Vorsorge (PDF, 196 KB)
- Muss ich einen Antrag stellen, um den Gesundheitsbonus „Gemeinsam gegen Krebs.“ zu erhalten?
Nein, Sie müssen keinen Antrag stellen, um den Gesundheitsbonus „Gemeinsam gegen Krebs.“ in Höhe von 100 Euro zu bekommen. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
- Wie oft kann ich den Gesundheitsbonus „Gemeinsam gegen Krebs.“ erhalten?
Es handelt sich um einen einmaligen Bonus, der 2025 ausbezahlt wird. Dieser kann pro Versicherten maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden anspruchsberechtigten Angehörigen in Anspruch genommen werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
- Kann ich die Krebs-Vorsorge-Untersuchung, die für den Bonus erforderlich ist, bei jedem Arzt (Kassen- oder Wahlarzt) machen lassen?
Ja, Sie können die Krebs-Vorsorge-Untersuchung bei jedem Arzt und in jedem Ambulatorium mit Vertrag zur Verrechnung der Krebs-Vorsorge-Untersuchung mit der SVS absolvieren bzw. kann die Untersuchung auch beim Wahlarzt in Anspruch genommen und zur Kostenvergütung bei der SVS eingereicht werden. Die Österreichische Ärztekammer stellt auf ihrer Website eine Datenbank für die Arztsuche nach Bundesland zur Verfügung: aerztekammer.at/arztsuche
Zu beachten ist, dass nur ausgewählte Krebs-Vorsorge-Untersuchungen in den Bereichen Hautkrebs, Prostatakrebs, Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs oder Darmkrebs für den Bonus berücksichtigt werden können.
- Muss ich den Gesundheitsbonus „Gemeinsam gegen Krebs.“ versteuern?
Nein, es handelt sich um eine steuerfreie Leistung. Der Bonus von 100 Euro unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.
- Gibt es neben „Gemeinsam gegen Krebs.“ noch ähnliche Gesundheitsangebote bei der SVS?
Ja, die SVS bietet eine breite Palette an bedarfsorientierten Gesundheitsangeboten an. Dazu zählen unter anderem die Vorsorge-Programme Selbständig Gesund / Nachhaltig Gesund, die SVS-Gesundheitsangebote, der SVS-Gesundheitshunderter oder der Gesundheits-Check Junior.
All diese Gesundheitsangebote können zusätzlich zur Gesundheitsaktion 2025 „Gemeinsam gegen Krebs.“ in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen / Personenkreis
- Wer kann die Aktion „Gemeinsam gegen Krebs.“ nutzen?
Den Gesundheitsbonus erhalten Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige, die im Kalenderjahr 2025 in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind bzw. zum Zeitpunkt der Krebs-Vorsorge-Untersuchung versichert waren.
- Ich bin mehrfachversichert. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja, auch mehrfachversicherte Personen können an der Aktion „Gemeinsam gegen Krebs.“ teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie im Kalenderjahr 2025 in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind bzw. zum Zeitpunkt der Krebs-Vorsorge-Untersuchung versichert waren.
Erfolgt bei mehrfachversicherten Personen – zum Beispiel bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung SVS / ÖGK oder einer mehrfachen Angehörigeneigenschaft durch Mitversicherung eines Kindes bei Vater und Mutter – die Abrechnung der Leistung (Vertragsarzt) bzw. die Einreichung der Honorarnote (Wahlarzt) über die SVS, wird der Bonus automatisch auf das Bankkonto, das der SVS bekannt ist, überwiesen.
Hat eine mehrfachversicherte Person – zum Beispiel bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung SVS / ÖGK oder einer mehrfachen Angehörigeneigenschaft durch Mitversicherung eines Kindes bei Vater und Mutter – eine Krebs-Vorsorge-Untersuchung bei einem anderen Krankenversicherungsträger in Anspruch genommen, weshalb keine Direktverrechnung mit der SVS erfolgte, bzw. wurde die Honorarnote nicht bei der SVS, sondern einem anderen Träger eingereicht, bitten wir um ergänzende Angaben mittels Formulars, damit der Bonus von 100 Euro automatisch angewiesen werden kann.- Ich bin mehrfachversichert und war bereits bei der Krebs-Vorsorge-Untersuchung, habe aber noch kein Geld erhalten. Woran kann das liegen?
Bei einer Mehrfachversicherung kann es daran liegen, dass die Leistung bei einem anderen Krankenversicherungsträger in Anspruch genommen bzw. ein Wahlarzt besucht und die Honorarnote nicht bei der SVS eingereicht wurde. Zum Beispiel bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung SVS / ÖGK oder einer mehrfachen Angehörigeneigenschaft durch Mitversicherung eines Kindes bei Vater und Mutter.
In diesem Fall bitten wir um ergänzende Angaben mittels Formulars "Gemeinsam gegen Krebs." für Mehrfachversicherte, damit der Bonus von 100 Euro angewiesen werden kann.
- Ich bin Pensionist. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja, auch Bezieher einer Pension, die im Kalenderjahr 2025 in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind bzw. zum Zeitpunkt der Krebs-Vorsorge-Untersuchung versichert waren, können den Bonus bekommen. Die Leistung können Pensionisten maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus seinem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten.
- Ich bin Freiberufler und bei der SVS pensionsversichert, allerdings „privat“ über die Gruppenkrankenversicherung der Kammer krankenversichert. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein, teilnahmeberechtigt an der Aktion „Gemeinsam gegen Krebs.“ sind nur Personen, die im Kalenderjahr 2025 in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind.
- Ich war bis vor Kurzem bei der SVS versichert, jetzt nicht mehr. Die Krebs-Vorsorge-Untersuchung habe ich noch auf Kosten der SVS in Anspruch genommen. Wird der Bonus ausbezahlt?
Der Bonus wird nur dann ausbezahlt, wenn Sie im Kalenderjahr 2025 zum Zeitpunkt der Krebs-Vorsorge-Untersuchungin der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind oder waren und an den Krebs-Vorsorge-Untersuchungen zu den Schwerpunkten Hautkrebs, Prostatakrebs, Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs oder Darmkrebs teilgenommen haben.
- Ich bin nur in der Unfallversicherung pflichtversichert. Kann ich trotzdem an der Aktion teilzunehmen?
Nein, teilnahmeberechtigt an der Aktion „Gemeinsam gegen Krebs.“ sind nur Personen, die im Kalenderjahr 2025 in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichertsind
- Ich bin nicht bei der SVS, sondern bei einem anderen Krankenversicherungsträger versichert? Kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Nein, teilnahmeberechtigt an der Aktion „Gemeinsam gegen Krebs.“ sind nur Personen, die im Kalenderjahr 2025 in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind bzw. zum Zeitpunkt der Krebs-Vorsorge-Untersuchung versichert waren.
Auszahlung
- Wann wird der Gesundheitsbonus „Gemeinsam gegen Krebs.“ überwiesen?
Der Bonus wird nach der absolvierten Krebs-Vorsorge-Untersuchung und Abrechnung der Leistung durch die SVS im Quartalsrhythmus ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass Ärzte zeitverzögert mit der SVS abrechnen und sich daher die Auszahlung des Bonus entsprechend verzögern kann.
Die Auszahlungstermine wurden für folgende Zeitpunkte fixiert:
- April 2025
- Juli 2025
- Oktober 2025
- Jänner 2026
- April 2026
- Wie erkenne ich, dass die 100 Euro auf mein Bankkonto überwiesen wurden?
Die Überweisung der 100 Euro durch die SVS ist am Kontoauszug mit „svs.at/krebsvorsorge – Ihr Gesundheitsbonus (V. Nachname_XXXX)" gekennzeichnet.
- Wo kann ich meine Bankverbindung zur Auszahlung des Bonus bekanntgeben?
Die Bankverbindung für die Auszahlung des Bonus kann in svsGO, den digitalen Services der SVS, in den Profildaten unter „Bankverbindung für Geldleistungen“ bekanntgegeben werden. Auf dieses Bankkonto werden dann zukünftig alle Geldleistungen der SVS angewiesen – wie etwa Boni bei weiteren Gesundheitsaktionen, der SVS-Gesundheitshunderter, der SVS-Sicherheitshunderter oder Kostenerstattungen bei der Einreichung von Wahlarztrechnungen. Alle Infos zu svsGO unter svs.at/go.
- Wie erhalte ich den Bonus, wenn ich kein Bankkonto bei der SVS hinterlegt habe?
Die Bankverbindung für die Auszahlung des Bonus kann in svsGO, den digitalen Services der SVS, in den Profildaten unter „Bankverbindung für Geldleistungen“ bekanntgegeben werden. Falls der SVS zum Auszahlungszeitpunkt keine andere Bankverbindung bekannt ist und auch keine Bankverbindung vom Kunden hinterlegt wurde, wird der Betrag nach der letzten Auszahlungstranche (April 2026) am Beitragskonto gutgeschrieben.
Datenschutz
- Wie werden personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet?
Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der SVS gibt die Datenschutzerklärung.