SVS-Hochwasserhilfe für Betriebe

Heftige Unwetter und starke Regenfälle haben bei Betrieben erhebliche Schäden verursacht. In Katastrophenfällen wie diesen unterstützt die SVS ihre Kunden mit finanziellen Mitteln aus dem Unterstützungsfonds. GSVG-Versicherte wenden sich für die Abwicklung an die Wirtschaftskammer im betroffenen Bundesland, BSVG-Versicherte stellen den Antrag direkt bei der SVS.

 

Unvorhersehbaren Katastrophen, wie die aktuellen Unwetter, können für betroffene Betriebe existenzbedrohend sein. Schnelle Hilfe bei Hochwasserschäden bietet die SVS mit Mitteln aus dem Unterstützungsfonds (U-Fonds PV) – und zwar für alle GSVG- und BSVG-Versicherten mit aufrechter Pensionsversicherung.

 

GSVG: Abwicklung über die Wirtschaftskammern

Die Unwetter-Hilfsaktion im Bereich der GSVG-Versicherten wird in bewährter Form in Zusammenarbeit zwischen SVS und den Wirtschaftskammern durchgeführt. GSVG-Versicherte wenden sich im Schadensfall direkt an ihre Wirtschaftskammer im betroffenen Bundesland. Die zwischen WKO, Wirtschaftskammern der Bundesländer und SVS anteilig finanzierte Unterstützung für einen Betrieb deckt pro Schadensfall insgesamt 10 Prozent des entstandenen Schadens ab. Erster Ansprechpartner für betroffene Betriebe sind die Bezirks- und Außenstellen der Wirtschaftskammern im jeweiligen Bundesland. Detaillierte Informationen entnehmen Sie den Websites der Kammern: wko.at.

 

BSVG-Versicherte stellen Antrag bei der SVS

BSVG-Versicherte erhalten auf Antrag einen Zuschuss aus dem SVS Unterstützungsfonds. Die Antragstellung erfolgt direkt über die SVS. Das Formular ist hier abrufbar: Download (PDF, 17 KB) 


Weitere Soforthilfe-Maßnahmen für SVS-Versicherte

Ist aufgrund des Hochwassers eine dringende Versorgung mit Medikamenten oder ein Ersatz von Heilbehelfen und Hilfsmitteln, wie Brillen, Bandagen, Inkontinenzprodukten, Rollstühlen etc. erforderlich, so sorgt die SVS durch Kostenübernahme dieser Leistungen für rasche und unkomplizierte Hilfe.

Zudem gibt es – aktuell für Betroffene der Hochwasserkatastrophe wie auch generell bei Zahlungsschwierigkeiten – die Möglichkeit der Anpassung der Beitragsgrundlage sowie von Ratenvereinbarungen oder einer Stundung der Beiträge.

Kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall: Kontakt

16.09.2024