Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch – jetzt noch einfacher

Wer für eine Behandlung eine Wahlarzt-Ordination aufsucht, kommt nun noch einfacher zu seiner Kostenerstattung. Denn ab sofort unterstützen viele Wahlärzte ihre Patienten bei der Rechnungseinreichung und übermitteln die bezahlte Honorarnote gleich direkt an die Krankenversicherung.

Eine neue gesetzliche Regelung macht‘s möglich: Ab 01. Juli 2024 übernehmen Wahlärzte auf Wunsch ihrer Patienten die Einreichung von Rechnungen zur Erstattung bei den zuständigen Krankenversicherungsträgern, so auch bei der SVS. Die Übermittlung der bezahlten Rechnung an die Krankenversicherung erfolgt dabei auf direktem elektronischem Weg.

Fragen Sie also gleich bei Ihrem nächsten Besuch in einer Wahlarzt-Ordination nach, ob auch Ihr Arzt dieses Service bereits anbietet. Dies ändert zwar nichts an der Tatsache, dass Sie das Honorar zunächst selbst begleichen müssen, Sie ersparen sich jedoch den zeitlichen Aufwand für die Einreichung und erhalten schnell sowie unbürokratisch einen Teil der Wahlarztkosten von Ihrer Krankenversicherung zurück.

Ihre Wahlarztrechnungen können Sie aber natürlich auch weiterhin selbst bei der SVS zur Kostenerstattung einreichen. Am einfachsten geht das mit svsGO, den digitalen Services der SVS: Dazu Rechnung mit der svsGO-App einfach abfotografieren oder im svsGO-Kundenportal hochladen und schon kommt das Geld binnen weniger Tage auf Ihr Konto.

Übrigens: Via svsGO können Sie uns auch Nachrichten und Unterlagen einfach, schnell und auf sicherem Wege senden – loggen Sie sich dazu mit Ihrer ID Austria ein und gehen auf „Hilfe & Kontakte“. Und mit der svsGO-App am Smartphone geht das auch von unterwegs!

06.08.2024