Die neue FlexCo

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Grundlage der Neuerung ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG). Das Gesetz orientiert sich im Wesentlichen an den für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geltenden Bestimmungen. Im Vergleich zur GmbH haben die Gesellschafter einer FlexCo jedoch mehr Gestaltungsspielraum und Flexibilität. So kann das Stammkapital rascher und flexibler durch genehmigtes oder bedingtes Kapital erhöht werden, Formerfordernisse für die Übertragung von Geschäfts- wie auch Unternehmenswert-Anteilen wurden erleichtert und bei entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind auch Umlaufbeschlüsse einfacher möglich. Neu ist außerdem die Möglichkeit, Mitarbeiter und Investoren in Form von Unternehmenswert-Anteilen, jedoch ohne Stimmrecht, am Unternehmen zu beteiligen.  

Mehr Infos zu dieser neuen Rechtsform finden Sie auch in unserem Kundenmagazin G’sund am Punkt.

Wissenswertes zur Sozialversicherung

In Hinblick auf die Sozialversicherung gelten für die FlexCo dieselben Bestimmungen wie für eine GmbH. Personen, die ausschließlich Gesellschafter einer FlexCo sind, unterliegen grundsätzlich keiner Pflichtversicherung. Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG (sowie Unfallversicherung nach dem ASVG) besteht allerdings für geschäftsführende Gesellschafter einer gewerblich tätigen FlexCo, sofern sie in dieser Funktion nicht als Dienstnehmer nach dem ASVG pflichtversichert sind. 

Geschäftsführende Gesellschafter einer FlexCo ohne Gewerbeberechtigung sind als neue Selbständige nach dem GSVG versichert, sofern sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit/einem Gewerbebetrieb erzielen und diese Einkünfte (gegebenenfalls in Summe mit einer Gewinnausschüttung der FlexCo) die Versicherungsgrenze überschreiten. Ansonsten werden im Falle einer bereits bestehenden GSVG-Pflichtversicherung solche Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit bei der Beitragsbemessung berücksichtigt. 

Informationen zu den genauen Voraussetzungen für den Eintritt der Pflichtversicherung finden Sie unter: Versicherung & Beiträge

03.06.2024