Sperre der e-card: Wer ist betroffen?

Bis 31.12.2023 sind gesetzlich alle e-cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme aufgrund des Alters oder Pflegegrades der Person besteht. Ist kein Tausch möglich, weil kein Foto verfügbar ist, muss die Sozialversicherung die e-card mit 15.01.2024 sperren.


Wer ist davon betroffen?

Betroffen sind e-cards von Personen für die kein Foto aus einem Dokument vorliegt und die kein Foto registriert haben. Davon ausgenommen sind jedoch alle Personen, die

  • jünger als 14 Jahre sind oder
  • im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben oder
  • in Pflegegeldstufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind.

Für diese Personen gilt weiterhin das Ablaufdatum, das auf der Rückseite der e-card aufgedruckt ist.

Wenn die e-card gesperrt wird, ist die Konsultationsbuchung ab der ersten Aufforderung 150 Tage lang weiterhin mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte möglich. Nach Ablauf der 150 Tage nur mehr mit einem elektronischen e‑card Ersatzbeleg, den Sie von der SVS erhalten. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit Ihrem GesundheitsService auf.

Ebenso ist die Ausstellung von e-Rezepten weiterhin möglich und die Einlösung in der Apotheke erfolgt mit dem e-Rezept Ausdruck oder der 12-stelligen e-Rezept ID.

Weitere Informationen zum Foto auf der e-card finden Sie unter chipkarte.at/foto und mit dem Foto-Sofort-Check können Sie sofort prüfen, ob derzeit ein Foto oder eine Ausnahme für Sie vorliegt.

21.12.2023