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Gemeinsam lächeln
Zum Zahnarzt gehen und „Gemeinsam lächeln“ – mit dem SVS Gesundheitsbonus 2024 haben SVS Kunden gut lachen.
Gesunde Zähne sind nicht nur schön anzusehen. Sie sind auch wichtig für die allgemeine Gesundheit, für Wohlbefinden und Lebensqualität. Denn wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, beugt langwierigen und kostenintensiven Behandlungen vor.
Als Gesundheitsversicherung hat die SVS ein großes Ziel: Kunden zu einem gesunden Lebensstil motivieren und Erkrankungen präventiv vorbeugen. Etablierte Angebote wie das Vorsorgeprogramm Selbständig Gesund, der SVS Gesundheitshunderter, der Gesundheitscheck Junior oder der SVS Sicherheitshunderter unterstreichen dieses Engagement.
Um den Vorsorgegedanken zusätzlich zu stärken, setzt die SVS gezielt Anreize und „belohnt“ jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. In Fortführung dieser Tradition startet die SVS die Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“. Dabei erhalten alle SVS Kunden, die im Jahr 2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen, einmalig einen Bonus in Höhe von 100 Euro.
Die Initiative soll SVS Kunden dazu motivieren, zahnärztliche Kontrollen regelmäßig wahrzunehmen und somit den Wandel zur effektiven Vorsorge auch im Zahnbereich fördern.
SVS Kunden, die zum Zahnarzt gehen, haben 2024 gut lachen:
- Weil Sie mit dem Zahnarztbesuch nicht nur Ihre Zähne gesund halten, sondern auch einen Beitrag für Ihre allgemeine Gesundheit, für Wohlbefinden und Lebensqualität leisten.
- Weil die SVS Ihr Engagement sowie Ihre Eigenverantwortung im Jahr 2024 in Form eines 100 Euro-Gesundheitsbonus belohnt, wenn Sie eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen.
Übrigens: Auch für mitversicherte Angehörige gibt es diesen Bonus!
Wann geht‘s los? Wie funktioniert‘s?
Alle Kunden, die im Kalenderjahr 2024 bei der SVS krankenversichert sind und die Bereitschaft zeigen, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, erhalten im Rahmen der Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“ einmalig 100 Euro für den Besuch beim Zahnarzt:
- Zuerkannt wird der Bonus Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen, die im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen.
- Den Bonus können Versicherte maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten.
- Anmeldung: Um bei der Aktion mitzumachen, bestätigen Kunden ihre Teilnahme bequem über das svsGO-Kundenportal oder die svsGO-App. Die Anmeldung ist auch persönlich nach Terminvereinbarung im GesundheitsService in den SVS Kundencentern oder den Beratungstagen möglich.
- Nach dem Zahnarztbesuch erfolgt die Auszahlung völlig unbürokratisch und ohne Antragstellung auf das Konto, das bei der Anmeldung für die Aktion angegeben wurde. Als Basis für die Auszahlung dient die e-card, die beim Zahnarzt gesteckt wird bzw. die eingereichte Honorarnote des Wahl- oder Privatzahnarztes, die durch die SVS abgerechnet wird.
- Steuerfrei: Der einmalige Gesundheitsbonus im Rahmen der Aktion „Gemeinsam lächeln“ von 100 Euro unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.
SVS – Gemeinsam gesünder – Gemeinsam lächeln. Machen Sie mit und profitieren Sie 2024 von der neuen SVS Gesundheitsaktion
Fragen und Antworten zu „Gemeinsam lächeln“
Allgemeine Fragen
- Warum startet die SVS die Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“? Was sind die Hintergründe?
Als Gesundheitsversicherung legt die SVS seit Jahren einen besonderen Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung und Prävention – mit dem Ziel den Wandel vom Reparatur- hin zum Präventionssystem voranzutreiben. Damit nimmt die SVS eine Vorreiterrolle im österreichischen Gesundheitswesen ein. Umfangreiche Initiativen und ein attraktives Anreizsystem sollen Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz der SVS Kunden stärken. Etablierte Angebote wie das Vorsorgeprogramm Selbständig Gesund, der SVS Gesundheitshunderter, der Gesundheitscheck Junior oder der SVS Sicherheitshunderter unterstreichen dieses Engagement.
Jährliche Schwerpunktaktionen – dazu zählen beispielsweise die erfolgreichen Gesundheitsaktionen „Geimpft gesünder“ im Jahr 2022 und „Gemeinsam vorsorgen“ im Jahr 2023 – stärken den Vorsorgegedanken zusätzlich. Die SVS setzt dabei gezielt auf Anreize und „belohnt“ jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. In Fortführung dieser Tradition startet die SVS mit Jahresbeginn 2024 die Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“. Dabei erhalten alle SVS Kunden, die im Jahr 2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen, einmalig einen Bonus in Höhe von 100 Euro.
Die Aktion soll SVS Kunden dazu motivieren, zahnärztliche Kontrollen regelmäßig wahrzunehmen und somit den Wandel zur effektiven Vorsorge auch im Zahnbereich fördern. Denn: Gesunde Zähne sind nicht nur schön anzusehen. Sie sind auch wichtig für die allgemeine Gesundheit, für Wohlbefinden und Lebensqualität. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, beugt zudem langwierigen und kostenintensiven Behandlungen vor.
- Wie komme ich zu meinem Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“?
Als Gesundheitsversicherung legt die SVS seit Jahren einen besonderen Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung und Prävention – mit dem Ziel den Wandel vom Reparatur- hin zum Präventionssystem voranzutreiben. Damit nimmt die SVS eine Vorreiterrolle im österreichischen Gesundheitswesen ein. Umfangreiche Initiativen und ein attraktives Anreizsystem sollen Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz der SVS Kunden stärken. Etablierte Angebote wie das Vorsorgeprogramm Selbständig Gesund, der SVS Gesundheitshunderter, der Gesundheitscheck Junior oder der SVS Sicherheitshunderter unterstreichen dieses Engagement.
Jährliche Schwerpunktaktionen – dazu zählen beispielsweise die erfolgreichen Gesundheitsaktionen „Geimpft gesünder“ im Jahr 2022 und „Gemeinsam vorsorgen“ im Jahr 2023 – stärken den Vorsorgegedanken zusätzlich. Die SVS setzt dabei gezielt auf Anreize und „belohnt“ jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. In Fortführung dieser Tradition startet die SVS mit Jahresbeginn 2024 die Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“. Dabei erhalten alle SVS Kunden, die im Jahr 2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen, einmalig einen Bonus in Höhe von 100 Euro.
Die Aktion soll SVS Kunden dazu motivieren, zahnärztliche Kontrollen regelmäßig wahrzunehmen und somit den Wandel zur effektiven Vorsorge auch im Zahnbereich fördern. Denn: Gesunde Zähne sind nicht nur schön anzusehen. Sie sind auch wichtig für die allgemeine Gesundheit, für Wohlbefinden und Lebensqualität. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, beugt zudem langwierigen und kostenintensiven Behandlungen vor.
Versicherte und Angehörige, die im Kalenderjahr 2024* bei der SVS krankenversichert sind und im Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen, bekommen einmalig einen Bonus in der Höhe von 100 Euro. Den Bonus können Versicherte maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten.
Um mitzumachen, melden Sie sich über das svsGO-Kundenportal für die Aktion an. Sie loggen sich ein, geben eine Bankverbindung für die Auszahlung von Geldleistungen an bzw. überprüfen die Richtigkeit vorhandener Bankdaten, aktivieren svsGO Nachrichten und bestätigen im Anschluss mit einem Klick die Teilnahme an der Aktion "Gemeinsam lächeln". Die Anmeldung ist auch persönlich nach Terminvereinbarung im GesundheitsService in den SVS Kundencentern oder den Beratungstagen möglich.
Die Auszahlung des Bonus erfolgt dann automatisch und ohne Antragstellung auf das im svsGO-Kundenportal hinterlegte Bankkonto für Geldleistungen. Als Basis für die Auszahlung dient die e-card, die beim Zahnarzt gesteckt wird bzw. die eingereichte Honorarnote des Wahlzahnarztes.
*Zur Teilnahme berechtigt sind Versicherte und mitversicherte Angehörige, die sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Aktion „Gemeinsam lächeln“ als auch bei der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistung in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind. Die Anmeldung zur Gesundheitsaktion kann nur der Versicherte selbst für sich und seine anspruchsberechtigten Angehörigen vornehmen.
- Muss ich einen Antrag stellen, um den Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ zu erhalten?
Nein, Sie müssen keinen Antrag stellen, um den Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ in Höhe von 100 Euro zu bekommen. Sie müssen sich lediglich über svsGO für die Aktion anmelden und dort eine Bankverbindung für Geldleistungen angeben. Die Anmeldung ist auch persönlich nach Terminvereinbarung im GesundheitsService in den SVS Kundencentern oder den Beratungstagen möglich. Die Auszahlung des Bonus erfolgt dann automatisch auf das hinterlegte Bankkonto für Geldleistungen.
- Wie oft kann ich den Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ erhalten?
Den Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ im Jahr 2024 kann jeder Versicherte maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen in Anspruch nehmen.
- Kann ich jeden Zahnarzt (Kassen- oder Wahlzahnarzt, Zahnambulatorien) in Anspruch nehmen?
Ja, es kann jeder Zahnarzt (Dentist / Kieferorthopäde) in Anspruch genommen werden. Beim Besuch eines Wahlzahnarztes ist zu beachten, dass die eingereichte Honorarnote als Basis für die Auszahlung des Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ dient.
- Wird der Bonus auch für Leistungen von Dentisten und Kieferorthopäden gewährt?
Ja, der Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ im Jahr 2024 wird auch dann gewährt, wenn eine Leistung eines Dentisten oder Kieferorthopäden in Anspruch genommen wurde.
- Muss der Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ versteuert werden?
Nein, es handelt sich um eine steuerfreie Leistung. Der „Gemeinsam lächeln“-Bonus von 100 Euro unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.
Anmeldung
- Wie kann ich mich für die Aktion „Gemeinsam lächeln“ anmelden?
Die Anmeldung erfolgt über das svsGO-Kundenportal oder über die svsGO-App – alle Infos zu den digitalen Services der SVS sind unter svs.at/go zu finden - oder persönlich nach Terminvereinbarung im GesundheitsService in den SVS Kundencentern und den Beratungstagen. Sie loggen sich ein, geben eine Bankverbindung für die Auszahlung von Geldleistungen an bzw. überprüfen die Richtigkeit vorhandener Bankdaten, aktivieren svsGO Nachrichten und bestätigen im Anschluss mit einem Klick die Teilnahme an der Aktion „Gemeinsam lächeln“.
Schritt für Schritt-Anleitung für die Anmeldung zur Aktion „Gemeinsam lächeln“ über svsGO
- Login ins svsGO Kundenportal oder über die svsGO-Appmittels ID Austria. Nach erfolgtem Login kommt man zur Anmeldung für „Gemeinsam lächeln“.
- Teilnahme bestätigen, svsGO Nachrichten für die Kommunikation mit der SVS aktivieren und Bankverbindung für Auszahlung von Geldleistungen angeben.
- Optional können Sie an dieser Stelle Ihre Profildaten verwalten:
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- svsGO Nachrichten für die Kommunikation mit der SVS aktivieren
- Warum muss ich im Zuge der Anmeldung zur Aktion „Gemeinsam lächeln“ eine Bankverbindung angeben?
Damit der Bonus schnell und unkompliziert ausgezahlt werden kann, ist es erforderlich, dass Sie eine Bankverbindung für Geldleistungen angeben. Auf dieses Bankkonto werden dann zukünftig alle Geldleistungen der SVS angewiesen – wie etwa Boni bei weiteren Gesundheitsaktionen, der SVS Gesundheitshunderter, der SVS Sicherheitshunderter oder Kostenerstattungen bei der Einreichung von Wahlarztrechnungen.
Selbstverständlich kann für die Anmeldung zur Gesundheitsaktion auch dieselbe Bankverbindung, die bereits für die Abwicklung der Beitragszahlungen hinterlegt ist, für die Überweisung von Geldleistungen angegeben werden.
- Bei meinen Profildaten kann ich neben der Bankverbindung auch svsGO Nachrichten als Kommunikationskanal mit der SVS aktivieren. Was heißt das?
svsGO Nachrichten sind der sicherste Weg, um der SVS Nachrichten und Dokumente zu schicken. Denn der Login mittels ID Austria gewährleistet eine eindeutige Authentifizierung des Versicherten. Oft tauschen SVS Kunden sensible Daten zu ihrer Gesundheit oder ihren Einkünften per E-Mail mit der SVS aus – und das obwohl Inhalte auf diesem Weg nicht geschützt sind und so in falsche Hände geraten können. svsGO setzt daher auf modernste Sicherheitsstandards, um persönliche Daten nachhaltig zu schützen. Mit svsGO Nachrichten können SVS Kunden direkt über das svsGO-Kundenportal oder die svsGO-App mit der SVS datenschutzkonform kommunizieren und Dokumente austauschen: einfach, sicher und transparent.
- Was ist, wenn ich im Jahr 2024 bereits eine zahnärztliche Leistung in Anspruch genommen habe, die Anmeldung zur Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“ aber erst nach dem Zahnarztbesuch erfolgt?
Um den Bonus zu erhalten, ist eine Anmeldung für die Aktion und die Angabe einer Bankverbindung für Geldleistungen erforderlich. Dies ist selbstverständlich auch nach absolviertem Zahnarztbesuch möglich. Die Auszahlung erfolgt dann automatisch auf das bei der SVS hinterlegte Bankkonto für Geldleistungen.
Voraussetzungen / Personenkreis
- Wer kann die Aktion „Gemeinsam lächeln“ nutzen?
Berechtigt für den Bonus sind alle SVS Kunden, die im Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen. Konkret müssen Versicherte und mitversicherte Angehörige sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Aktion „Gemeinsam lächeln“ als auch bei der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistung in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sein. Die Leistung kann pro Versicherten maximal einmal für ihn selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen gewährt werden. Die Anmeldung zur Gesundheitsaktion kann nur der Versicherte selbst für sich und seine anspruchsberechtigten Angehörigen vornehmen.
- Ich bin mehrfachversichert. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja, auch mehrfachversicherte Personen können im Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024 teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Aktion „Gemeinsam lächeln“ als auch bei der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistung in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind.
Wenn Sie mehrfachversichert sind – zum Beispiel bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung SVS / ÖGK oder einer mehrfachen Angehörigeneigenschaft durch Mitversicherung eines Kindes bei Vater und Mutter – und die Abrechnung der zahnärztlichen Leistung (Vertragsarzt) bzw. die Einreichung der Honorarnote (Wahlarzt) über die SVS erfolgt, wird der Bonus automatisch auf das Bankkonto für Geldleistungen überwiesen, das Sie bei der SVS als Bankkonto für Geldleistungen hinterlegt haben.
Wenn Sie aber mehrfachversichert sind – zum Beispiel bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung SVS / ÖGK oder einer mehrfachen Angehörigeneigenschaft durch Mitversicherung eines Kindes bei Vater und Mutter – und eine zahnmedizinische Leistung über einen anderen Krankenversicherungsträger in Anspruch genommen wurde und die Honorarnote nicht bei der SVS, sondern einem anderen Träger eingereicht haben, bitten wir um ergänzende Angaben mittels Formular, damit der Bonus von 100 Euro automatisch angewiesen werden kann.
- Ich bin mehrfachversichert und war bereits beim Zahnarzt. Die Teilnahme habe ich bestätigt, aber noch kein Geld erhalten. Woran kann das liegen?
Bei einer Mehrfachversicherung kann es daran liegen, dass die zahnmedizinische Leistung über einen anderen Krankenversicherungsträger in Anspruch genommen bzw. ein Wahlarzt besucht und die Honorarnote nicht bei der SVS eingereicht wurde. Zum Beispiel bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung SVS / ÖGK oder einer mehrfachen Angehörigeneigenschaft durch Mitversicherung eines Kindes bei Vater und Mutter. In diesem Fall bitten wir um ergänzende Angaben mittels Formular, damit der Bonus von 100 Euro angewiesen werden kann.
- Kann man an der Aktion teilnehmen, wenn man nicht bei der SVS, sondern bei einem anderen Krankenversicherungsträger versichert ist?
Nein, die Aktion ist Kunden der SVS vorbehalten. Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich Personen, die im Jahr 2024 sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Aktion „Gemeinsam lächeln“ als auch bei der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistung in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind. Auch mehrfachversicherte Personen / Angehörige (z. B. SVS und ÖGK) können an der Aktion teilnehmen.
- Ich bin Freiberufler und bei der SVS pensionsversichert. Krankenversichert bin ich „privat“ über die Gruppenkrankenversicherung der Kammer. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Nein, es können nur jene Kunden teilnehmen, die im Jahr 2024 sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Aktion „Gemeinsam lächeln“ als auch bei der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistung in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind.
- Ich war bis vor Kurzem bei der SVS versichert, jetzt nicht mehr. Die zahnärztliche Leistung wurde noch auf Kosten der SVS in Anspruch genommen. Wird mir der Bonus ausbezahlt?
Der Bonus wird nur dann ausbezahlt, wenn Sie im Jahr 2024 sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Aktion „Gemeinsam lächeln“ als auch bei der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistung in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert waren.
- Ich bin nur in der Unfallversicherung pflichtversichert. Ist es trotzdem möglich, an der Aktion teilzunehmen?
Nein, es können nur jene Kunden teilnehmen, die im Jahr 2024 sowohl zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Aktion „Gemeinsam lächeln“ als auch bei der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Leistung in der Krankenversicherung nach GSVG oder BSVG pflicht- oder freiwillig bei der SVS versichert sind.
- Ich bin Pensionist. Kann ich an der Aktion teilnehmen?
Ja, auch Bezieher einer Pension, die bei der SVS krankenversichert sind, können den Bonus bekommen. Die Leistung kann der Pensionist maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus seinem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten.
- Müssen sich mitversicherte Angehörige separat für die Aktion anmelden?
Nein, die Anmeldung zur Aktion ist ausschließlich über den Hauptversicherten möglich.
Auszahlung
- Wann wird der Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ ausbezahlt?
Als Basis für die Auszahlung des Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ dient die e-card, die beim Zahnarzt gesteckt wird bzw. die eingereichte Honorarnote des Wahlzahnarztes. Die Auszahlung des Gesundheitsbonus „Gemeinsam lächeln“ erfolgt nicht unmittelbar nach dem Zahnarztbesuch, sondern voraussichtlich mit Ende des Quartals nach Zahnarztbesuch. Bei Wahlzahnarztrechnungen hängt die Auszahlung vom Zeitpunkt der Einreichung zur Kostenerstattung ab. Die Überweisung der 100 Euro durch die SVS ist am Kontoauszug mit "svs.at/gemeinsamlaecheln – Ihr Gesundheitsbonus (V. Nachname_XXXX)" gekennzeichnet.
- Wie erkenne ich, dass die 100 Euro auf mein Bankkonto überwiesen wurden?
Die Überweisung der 100 Euro durch die SVS ist am Kontoauszug mit "svs.at/gemeinsamlaecheln – Ihr Gesundheitsbonus (V. Nachname_XXXX)" gekennzeichnet.
- Bekomme ich den Bonus mehrfach ausbezahlt, wenn ich mehrmals pro Jahr zum Zahnarzt gehen?
Nein, der Bonus für die Gesundheitsaktion 2024 „Gemeinsam lächeln“ kann pro anspruchsberechtigter Person (Versicherter, mitversicherter Angehöriger) nur einmal ausbezahlt werden.
- Kann der Bonus auch bar ausgezahlt werden?
Nein, um den Bonus zu erhalten, ist eine Anmeldung für die Aktion und die Angabe einer Bankverbindung für Geldleistungen erforderlich.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen bitten wir um Verständnis, dass Barauszahlungen / Postanweisungen nicht möglich sind.
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