Gemeinsam lächeln

Zum Zahnarzt gehen und „Gemeinsam lächeln“ – mit dem SVS Gesundheitsbonus 2024 haben SVS Kunden gut lachen.

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Gesunde Zähne sind nicht nur schön anzusehen. Sie sind auch wichtig für die allgemeine Gesundheit, für Wohlbefinden und Lebensqualität. Denn wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, beugt langwierigen und kostenintensiven Behandlungen vor.

Als Gesundheitsversicherung hat die SVS ein großes Ziel: Kunden zu einem gesunden Lebensstil motivieren und Erkrankungen präventiv vorbeugen. Etablierte Angebote wie das Vorsorgeprogramm Selbständig Gesund, der SVS Gesundheitshunderter, der Gesundheitscheck Junior oder der SVS Sicherheitshunderter unterstreichen dieses Engagement.

Um den Vorsorgegedanken zusätzlich zu stärken, setzt die SVS gezielt Anreize und „belohnt“ jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. In Fortführung dieser Tradition startet die SVS die Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“. Dabei erhalten alle SVS Kunden, die im Jahr 2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen, einmalig einen Bonus in Höhe von 100 Euro.

Die Initiative soll SVS Kunden dazu motivieren, zahnärztliche Kontrollen regelmäßig wahrzunehmen und somit den Wandel zur effektiven Vorsorge auch im Zahnbereich fördern.

SVS Kunden, die zum Zahnarzt gehen, haben 2024 gut lachen:

  • Weil Sie mit dem Zahnarztbesuch nicht nur Ihre Zähne gesund halten, sondern auch einen Beitrag für Ihre allgemeine Gesundheit, für Wohlbefinden und Lebensqualität leisten.
  • Weil die SVS Ihr Engagement sowie Ihre Eigenverantwortung im Jahr 2024 in Form eines 100 Euro-Gesundheitsbonus belohnt, wenn Sie eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen.

Übrigens: Auch für mitversicherte Angehörige gibt es diesen Bonus!

Wann geht‘s los? Wie funktioniert‘s?

Alle Kunden, die im Kalenderjahr 2024 bei der SVS krankenversichert sind und die Bereitschaft zeigen, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, erhalten im Rahmen der Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“ einmalig 100 Euro für den Besuch beim Zahnarzt:

  • Zuerkannt wird der Bonus Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen, die im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen.
  • Den Bonus können Versicherte maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden aus dem Versicherungsverhältnis anspruchsberechtigten Angehörigen erhalten.
  • Anmeldung: Um bei der Aktion mitzumachen, bestätigen Kunden ihre Teilnahme bequem über das svsGO-Kundenportal oder die svsGO-App. Die Anmeldung ist auch persönlich nach Terminvereinbarung im GesundheitsService in den SVS Kundencentern oder den Beratungstagen möglich.
  • Nach dem Zahnarztbesuch erfolgt die Auszahlung völlig unbürokratisch und ohne Antragstellung auf das Konto, das bei der Anmeldung für die Aktion angegeben wurde. Als Basis für die Auszahlung dient die e-card, die beim Zahnarzt gesteckt wird bzw. die eingereichte Honorarnote des Wahl- oder Privatzahnarztes, die durch die SVS abgerechnet wird.
  • Steuerfrei: Der einmalige Gesundheitsbonus im Rahmen der Aktion „Gemeinsam lächeln“ von 100 Euro unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.

SVS – Gemeinsam gesünder – Gemeinsam lächeln. Machen Sie mit und profitieren Sie 2024 von der neuen SVS Gesundheitsaktion

Fragen und Antworten zu „Gemeinsam lächeln“

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