Rund um die Pension: Wissenswertes für Frauen
Wie wirkt sich meine Selbständigkeit auf die Pension aus? Wie hoch wird meine Pension sein? Kann ich mir damit meinen Lebensstandard im Alter noch leisten? Fragen wie diese beschäftigen viele Frauen erst dann, wenn die Pensionszeit näher rückt. Doch das Thema ist es wert, sich schon in jüngeren Jahren damit zu beschäftigen.
Geht es um einen Vergleich der Pensionen zwischen den Geschlechtern, so gibt es in Österreich nach wie vor einen immens großen Unterschied. Frauen, die 2022 in Pension gegangen sind, erhielten im Schnitt rund ein Drittel weniger als Männer. In vielen Fällen ist der Abstand noch größer. Grund genug, das Thema Pension aufzugreifen und ein paar grundlegende Fragen zu klären – speziell für Frauen.
Wann kann Frau in Pension gehen?
Ob und zu welchem Zeitpunkt eine Pension gebührt, ist abhängig vom Lebensalter und den im Laufe des Erwerbslebens erworbenen Pensionsversicherungszeiten. Die Alterspension kann zum Regelpensionsalter beansprucht werden, wenn eine bestimmte Mindestversicherungszeit vorliegt. Dabei zählen neben Zeiten der Erwerbstätigkeit beispielsweise auch Zeiten der Kindererziehung oder der freiwilligen Versicherung als Pensionsversicherungsmonate.
Alterspension – Antrittsalter für Frauen steigt
Das Regelpensionsalter der Frauen von aktuell 60 Jahren wird ab 2024 schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Betroffen davon sind alle Frauen, die ab 1964 geboren sind - das konkrete Pensionsalter finden Sie in der Übersicht "Erhöhtes Antrittsalter für Frauen".
Damit kommt es nicht nur zu einer Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern, sondern auch zu höheren Pensionen für Frauen – denn jeder Versicherungsmonat mehr wirkt sich positiv auf die Pension aus.
Tipp: Pensionssplitting bei Kinderbetreuung Ein freiwilliges Pensionssplitting bietet Eltern die Möglichkeit, ihre künftigen Pensionen gerechter untereinander zu verteilen. Dabei kann der Elternteil, der das Kind nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, einen Teil seiner Gutschriften aus dem Pensionskonto an den anderen Elternteil, der sich überwiegend um das Kind kümmert, übertragen – auch wenn dieser zugleich in Teil- oder Vollzeit arbeitet. |
Pensionshöhe im Pensionskonto ersichtlich
Am Pensionskonto von Versicherten werden die Beitragsgrundlagen für alle in Österreich erworbenen Pensionsversicherungszeiten erfasst und jährlich eine Teilgutschrift errechnet. Die Teilgutschriften zusammengezählt und aufgewertet ergeben die Gesamtgutschrift. Letztere geteilt durch 14 ergibt die monatliche Bruttopension bei Pensionsantritt zum Regelpensionsalter.
Ihr persönliches Pensionskonto können Sie jederzeit online einsehen: Nutzen Sie dafür svsGO, die digitalen Services der SVS. Mögliche zukünftige Entwicklungen Ihrer Pension können Sie mit dem Pensionskontorechner abschätzen. Alle Infos unter svs.at/pensionskonto.
Länger arbeiten zahlt sich aus
Liegen ausreichend Versicherungsjahre vor, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Schwerarbeitszeiten, ist eine Pension auch künftig vor dem 65. Lebensjahr möglich. So etwa eine Korridorpension oder eine vorzeitige Alterspension bei Langzeitversicherung mit 62 Jahren sowie eine Schwerarbeitspension ab dem 60. Lebensjahr.
In all diesen Fällen gilt: Es gibt Abschläge. Je früher man in Pension geht, umso höher ist der Abschlag. Es zahlt sich finanziell somit unbedingt aus, bis zum Regelpensionsalter zu arbeiten, oder besser noch darüber hinaus: Wer später in Pension geht, erhält zur Alterspension einen Zuschlag von 4,2 Prozent pro Jahr der späteren Inanspruchnahme und zahlt außerdem nur die halben Pensionsversicherungsbeiträge (maximal für drei Jahre).
Alternativ kann neben dem Bezug der vollen Regelalterspension weitergearbeitet werden. Für die entrichteten Pensionsversicherungsbeiträge gibt es einen „besonderen Höherversicherungsbetrag“, der zur Alterspension dazu kommt.
Tipp: Mit freiwilligen Versicherungen die Pension aufbessern Um Pensionslücken, etwa bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung. Eine weitere Möglichkeit, die Pension aufzubessern, ist die Höherversicherung. Die Beiträge hierfür können monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr entrichtet werden. |