Öffentliches Impfprogramm Influenza (ÖIP Influenza)
Die Impfangebote des ÖIP Influenza – eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Sozialversicherung - starten in die zweite Saison und stehen der österreichischen Gesamtbevölkerung offen. Für die geimpfte Person ist die Influenza-Impfung in allen Fällen kostenlos. Ein Selbstbehalt fällt 2024/2025 nicht an.
Die kostenlose Inluenza-Impfung ist erhältlich
- In den Impfstellen der SVS österreichweit in den Landesstellen und im Gesundheitszentrum für Selbständige in Wien
Dienstag ist Impftag - in der Zeit von 08.10.2024 - 12.11.2024 jeweils dienstags in den SVS Kundencentern bzw. im Gesundheitszentrum für Selbständige in Wien (Termin vereinbaren ) - bei niedergelassenen Ärzten,
- bei betrieblichen Mitarbeiterimpfaktionen,
- in Alten- und Pflegeheimen,
- in Impfstellen der Länder und
- in Impfstellen der ÖGK.
Unter Impfstellen 2024/25 sind sämtliche am ÖIP teilnehmenden Ärzte sowie die Impfangebote der Länder, SVS und ÖGK abrufbar.
Drei verschiedene Impfstoffe stehen 2024/25 zur Verfügung:
- Fluenz (Nasenspray, Lebendimpfstoff): für Kinder und Jugendliche ab 24 Monate bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Influvac Tetra (mit Kanüle): für Kinder ab sechs Monaten und Erwachsene („Impfstoff für alle Altersgruppen“)
- Fluad Tetra (mit Kanüle): für Personen ab 60 Jahren
Neu in der Impfsaison 2024/2025 ist für alle impfenden Stellen die Bestellung der ÖIP-Impfstoffe über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Eine Bestellung wie in der Vorsaison 2023/2024 über die öffentlichen Apotheken ist nicht vorgesehen. Die Bestellung im e-Impfshop ist seit 09.09.2024 möglich.
Die Influenza Impfung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausnahmslos von allen durchführenden Ärzten verpflichtend in den e-Impfpass einzutragen.
Fachliche Informationen:
- Hilfestellung - Kontakte
- Grippeimpfhotline für die Bevölkerung in ganz Österreich
050 808 808 (SVS - insbesondere für Kärnten, Tirol und Vorarlberg) - Für allgemeine Anfragen von Ärzten (Ordinationen)
Wien, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg
aerzte-impfprogramm@oegk.at
050 766 - 178122; 09:00 - 13:00 Uhr
Niederösterreich, Burgenland
impfprogramm.noe@bvaeb.at (Niederösterreich)
impfprogramm.bgl@bvaeb.at (Burgenland)
050 405 - 21777; 09:00 - 13:00 Uhr
Kärnten, Tirol, Vorarlberg
impfprogramm@svs.at
050 808 808; Montag-Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 - 14:30 Uhr - Für allgemeine Anfragen von Betrieben und Arbeitsmedizinern
Wien, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg
betriebsimpfungen@oegk.at
050 766 - 178122; 09:00 - 13:00 Uhr
Niederösterreich, Burgenland
impfprogramm.noe@bvaeb.at (Niederösterreich)
impfprogramm.bgl@bvaeb.at (Burgenland)
050 405 - 21777; 09:00 - 13:00 Uhr
Kärnten, Tirol, Vorarlberg
impfprogramm@svs.at
050 808 808; Montag-Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 - 14:30 Uhr - Für allgemeine Anfragen von Alten- und Pflegeheimen sowie Spitälern
Wien, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg
kontakt-impfprogramm@oegk.at
050 766 - 178122; 09:00 - 13:00 Uhr
Niederösterreich, Burgenland
impfprogramm.noe@bvaeb.at (Niederösterreich)
impfprogramm.bgl@bvaeb.at (Burgenland)
050 405 - 21777; 09:00 - 13:00 Uhr
Kärnten, Tirol, Vorarlberg
impfprogramm@svs.at
050 808 808; Montag-Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 - 14:30 Uhr
- Helpcenter der BBG
Bei Nachfragen zu Problemen mit dem Nutzerkonto, Passwort/Benutzer vergessen, Bedienung des e-Impfshops, Fragen zu bestehenden COVID-Nutzerkonten:
Informationen unter bbg.gv.at
01 245 70; Montag-Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr, Freitag 07:30 - 15:30 Uhr
- SV-Umsetzungsmanagament des ÖIP
Bei Fragen zum Nutzerkonto im e-Impfshop (zB zum Status der Selbstregistrierung, Freischaltung des Nutzerkontos, Neuanlage der Ordination im e-Impfshop):
- ELGA-Serviceline
Bei Fragen zur Eintragung der Influenza-Impfung in den e-Impfpass/zentrales Impfregister:
Informationen unter elga.gv.at
050 124 44 22
- Grippeimpfhotline für die Bevölkerung in ganz Österreich
- Mehr Information für niedergelassene Ärzte
Zielgruppe
Die Influenza-Impfung kann von allen Personen in Anspruch genommen werden, die sich längerfristig in Österreich aufhalten oder in Österreich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen (kein „Impftourismus“).
ÖIP-Impfstoffe
Zur Verfügung stehen Fluenz, Influvac Tetra und Fluad Tetra. Die ÖIP Impfstoffe werden Ärzten kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bestellung und Zustellung
Die Bestellung der Impfstoffe ist seit 09.09.2024 möglich und erfolgt ausschließlich über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG); Einstieg unter bbg.gv.at
Die Mindestbestellmenge beträgt 20 Impfdosen je Impfstoff-Typ. Um Verwurf zu vermeiden, können mehrere Bestellvorgänge durchgeführt werden.
Die Bestellung der Impfstoffe kann abhängig von der Impftätigkeit in unterschiedlichen Impfsettings in einem Bestellvorgang erledigt werden (zB gemeinsame Bestellung für Ordination, für betriebliche Mitarbeiterimpfaktionen und die Verimpfung in Alten- und Pflegeheimen). Eine getrennte Bestellung für unterschiedliche Impforte ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist ein aufrechtes Nutzerkonto im e-Impfshop der BBG, welches unter dem Namen des Arztes läuft.
- COVID-Nutzerkonto bereits vorhanden: Arztordinationen, die bereits aufgrund der COVID-19 Impfstoffbestellungen über ein Nutzerkonto verfügen, haben keine weiteren Veranlassungen zu treffen. Bestehende COVID-Nutzerkonten erhalten ein automatisches „Upgrade“ für die Bestellung der Influenza-Impfstoffe.
- Kein Nutzerkonto vorhanden, jedoch ist die Ordination im e-Impfshop bereits hinterlegt (im Regelfall unter Vor- und Nachnamen des Arztes). In diesem Fall ist in einem ersten Schritt eine Selbstregistrierung durchzuführen. Über die anschließende Freischaltung des Nutzerkontos ergeht eine Verständigung per E-Mail mit den Zugangsdaten zum Nutzerkonto. Im Anschluss kann die Bestellung durchgeführt werden.
- Kein Nutzerkonto vorhanden und keine Hinterlegung der Ordination im e-Impfshop. In diesem Fall ist per E-Mail an impfshop@oegk.atdas SV-Umsetzungsmanagement zu verständigen (einschl. Angaben zum Namen der Ordination, Adresse, telefonische Erreichbarkeit). Die Ordination wird im e-Impfshop hinterlegt und der Arzt erhält von der BBG ein Antwort-Mail, dass die Selbstregistrierung möglich ist. Nach durchgeführter Selbstregistrierung ergeht über die Freischaltung des Nutzerkontos eine Verständigung per E-Mail mit den Zugangsdaten zum Nutzerkonto. Im Anschluss kann die Bestellung durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Bestellvorgang und der Zustellung bzw. Lieferterminen sind der Anleitung zur Bestellung von Impfstoffen aus dem ÖIP zu entnehmen.
Die Zustellung erfolgt grundsätzlich in die Ordination. Alternativ kann die Zustellung auch über eine öffentliche Apotheke erfolgen.
Kosten
Der ÖIP-Impfstoff wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die geimpfte Person ist die Impfung gratis (keine Einhebung eines Selbstbehalts).
Abhängig davon in welchem Impfsetting die Influenza-Impfung durchgeführt wird, gilt folgendes:
Impfungen in der Arztpraxis (Patientenklientel, Bürger): Je durchgeführter Impfung ist mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger ein Impfhonorar in Höhe von EUR 15,00 verrechenbar.
Impfungen in Betrieben (Mitarbeiter): Impfhonorare sowie weitere anfallende Kosten sind vom Betrieb zu tragen. Es erfolgt keine Kostentragung durch die SV.
Impfungen in Alten- und Pflegeheimen:
- Geimpfte Person ist Mitarbeiter: Impfhonorare sind vom Betrieb zu tragen. Es erfolgt keine Kostentragung durch die SV.
- Geimpfte Person ist Heimbewohner (Patientenklientel): Je durchgeführter Impfung ist mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger ein Impfhonorar in der Höhe von EUR 15,00 verrechenbar.
Mit dem Impfhonorarion Höhe von EUR 15,00 sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung, insbesondere die Aufklärung, der „Impfstich“ und die verpflichtende Dokumentation im zentralen Impfregister/e-Impfpass zur Gänze abgegolten.
Die Verrechnung des Impfhonorars setzt voraus, dass ein ÖIP-Impfstoff verimpft wurde.
Kurative Leistungen, die im Zusammenhang mit der Impfung erbracht werden, sind mit der SVS nicht verrechenbar.
Privathonorare oder Zuzahlungen durch die geimpfte Person sind unzulässig.
Verrechnung: Abrechnungsposition INFLU1 (EUR 15,00 je durchgeführter Impfung)
- Vertragsärzte und Ärzte mit elektronischer Verrechnungsmöglichkeit verrechnen die Impfhonorare im Wege der direkten Sachleistungsverrechnung.
- In allen anderen Fällen erfolgt die Verrechnung über eine Sammelabrechnung (Excel, 17 KB) nach Quartalsende unter Angabe der VPNR, Name, Ordinationsanschrift, IBAN, geschäftsmäßige Fertigung, Gesamtanzahl der durchgeführten Impfungen sowie dem Rechnungsbetrag. Zusätzlich ist das Abrechnungs-Excelsheet mit den Detaildaten zu den durchgeführten ÖIP-Influenza Impfungen an die SVS zu übermitteln. Beide Dokumente sind über svs.at/dokumentenupload als pdf Datei hochzuladen.
Eintragung in den e-Impfpass
Die Influenza-Impfung ist verpflichtend im e-Impfpass zu dokumentieren.
Zugänge zum e-Impfpass:
- Anbindung über das e-card-System
- Voraussetzung_ e-card-Anschluss über die GINA-Box mittels Web-GUI
- Variante 1: in Arztsoftware integiert
- Variante 2: Verwendung über den Webbrowser, siehe chipkarte.at
- Voraussetzung_ e-card-Anschluss über die GINA-Box mittels Web-GUI
- Eintrag mittels Web-Erfassungssystem (e-Impfamt), siehe gesundheit.gv.at
- Nutzer: Ärzte ohne e-card Anbindung
- Voraussetzung: Webbrowser, Login via aktiver ID Austria
- Eintrag mittels e-Impfdoc App
- Nutzer: Ärzte ohne e-card Anbindung
- Voraussetzungen: Download der App "e-Impfdoc" im Google Play Store oder Apple Store, Login via ID Austria
- Mehr Information für Betriebe
Zielgruppe
Die ÖIP-Influenza-Impfung kann bei Teilnahme des Betriebes am ÖIP („Mitarbeiterimpfaktionen“) von allen Mitarbeitern (auch geringfügig Beschäftigen, freien Dienstnehmern, Ferialpraktikanten etc) in Anspruch genommen werden.
ÖIP-Impfstoffe
Zur Verfügung steht der Impfstoff Influvac Tetra.
Die Bestellung der Impfstoffe ist seit 09.09.2024 möglich und erfolgt ausschließlich über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG); Einstieg unter bbg.gv.at
Bestellberechtigt im e-Impfshop ist nicht der Betrieb selbst, sondern der für den Betrieb impfende Arzt. Dies können niedergelassene Ärzte (Vertrags- oder Wahlarzt), arbeitsmedizinische Zentren, Betriebsärzte oder auch freiberuflich tätige Arbeitsmediziner sein.
Voraussetzung ist ein aufrechtes Nutzerkonto im e-Impfshop der BBG, das unter dem Namen des Arztes oder des arbeitsmedizinischen Zentrums läuft. Für den Betrieb selbst kann kein Nutzerkonto im e-Impfshop angelegt werden.
Die Bestellung der Impfstoffe kann abhängig von der Impftätigkeit in unterschiedlichen Impfsettings in einem Bestellvorgang erledigt werden (zB gemeinsame Bestellung für Ordination, für betriebliche Mitarbeiterimpfaktionen und die Verimpfung in Alten- und Pflegeheimen). Eine getrennte Bestellung für unterschiedliche Impforte ist nicht erforderlich. Die Mindestbestellmenge beträgt 20 Impfdosen.
Die Zustellung erfolgt in die Ordination oder das arbeitsmedizinische Zentrum. Wenn dies nicht möglich ist, alternativ in eine öffentliche Apotheke.
Weitere Informationen unter Mehr Information für niedergelassene Ärzte/Bestellung und Zustellung.
Kosten
Der Impfstoff Influvac wird allen am ÖIP teilnehmenden Betrieben kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für jeden Mitarbeiter ist die Impfung kostenlos (kein Selbstbehalt).
Anfallende Impfhonorare der impfenden Ärzte (Vertrags- und Wahlärzte, Arbeitsmediziner, Betriebsärzte) und der arbeitsmedizinischen Zentren sowie weitere dem Betrieb anfallende Kosten sind mit der SV nicht verrechenbar.
- Mehr Information für Alten- und Pflegeheime
Zielgruppe
Im Rahmen des ÖIP können Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Personen in Tagesbetreuungen wie auch Mitarbeiter geimpft werden. Für die Mitarbeiter gelten die Bedingungen des betrieblichen Impfens.
ÖIP-Impfstoffe
Zur Verfügung stehen die Impfstoffe Influvac Tetra und Fluad Tetra.
Die Bestellung kann durch den betreuenden niedergelassenen Hausarzt oder durch das Alten- und Pflegeheim selbst erfolgen und ist seit 02.09.2024 möglich. Die Mindestbestellmenge beträgt 20 Impfdosen je Impfstoff-Typ.
Selbstbestellung: Sofern kein niedergelassener Arzt für das Alten- und Pflegeheim mitbestellt, kann die Bestellung auch selbst vom Alten- und Pflegeheim im e-Impfshop durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein Nutzerkonto im e-Impfshop, welches unter dem Namen eines Mitarbeiters läuft. Je Alten- und Pflegeheim sind ein bis zwei Nutzerkonten möglich. Ein eigenes Nutzerkonto ist insbesondere dann erforderlich, wenn angestellte Ärzte die Impfung durchführen.
Die Zustellung ist abhängig vom Besteller. Bestellt der niedergelassene Arzt wird in die Ordination zugestellt, bestellt das Alten- und Pflegeheim erfolgt die Zustellung ins Heim. In beiden Varianten ist alternativ auch die Zustellung in eine öffentliche Apotheke möglich.
Weitere Informationen unter Mehr Information für niedergelassene Ärzte/Bestellung und Zustellung.
Kosten
Der Impfstoff wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für die geimpfte Person ist die Impfung kostenlos (kein Selbstbehalt).
Hinsichtlich des Impfhonorars in Höhe von EUR 15,00 gilt Folgendes:
- Impfung der Mitarbeiter
- Impfhonorare und etwaige weitere anfallende Kosten sind vom Betrieb zu tragen.
- Die SV übernimmt keine Kosten.
- Impfung von Heimbewohnern durch betreuende Hausärzte
- Ein Impfhonorar in der Höhe von EUR 15,00 ist mir der SV verrechenbar.
- Die Verrechnung erfolgt über den Ordinationsbetrieb.
Mehr zur Verrechnung unter Mehr Information für niedergelassene Ärzte/Kosten
- Impfung von Heimbewohnern durch angestellte Heimärzte/Arbeitsmediziner ohne Niederlassung
- Mit der SV ist kein Impfhonorar verrechenbar.
- Mit der SV ist kein Impfhonorar verrechenbar.
- Impfung der Mitarbeiter
Alle Informationen zum Öffentlichen Impfprogramm finden Sie unter impfen.gv.at .