Direktzahlung zur Pension für das Jahr 2023 im März
Zusätzlich zur prozentuellen Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2023 hat der Gesetzgeber für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen eine soziale Komponente als Ausgleich für die Teuerung mitberücksichtigt: So gibt es im März 2023 für viele Pensionisten eine zusätzliche Direktzahlung von bis zu 500 Euro.
Konkret gebührt die Direktzahlung Personen,
- die im Jänner 2023 (an zumindest einem Tag) Anspruch auf eine Pension und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem gleichgestellten Staat (EU-/EWR-Staat, der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder den Vertragsstaaten Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Israel, Kanada, Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Republik Korea, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA)
haben.
Höhe der Direktzahlung
Die Höhe der Direktzahlung ist abhängig vom Gesamtpensionseinkommen, welches im Jänner 2023 gebührt.
Gesamtpensionseinkommen | Höhe |
bis 1.666,66 Euro | 30 Prozent des Gesamtpensionseinkommens |
ab 1.666,67 Euro bis 2.000,00 Euro | 500,00 Euro |
ab 2.000,01 bis zu 2.500,00 Euro | 500,00 Euro bis 0,00 Euro linear absinkend |
ab 2.500,01 | keine Direktzahlung 2023 |
Zum Gesamtpensionseinkommen (brutto) zählen die Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Pensionsgesetz 1965, dem Bundestheaterpensionsgesetz und dem Bundesbahn-Pensionsgesetz. Kinderzuschüsse, Ausgleichszulage sowie Ausgleichszulagen- oder Pensionsbonus bleiben dabei außer Betracht.
Auszahlung
Die Auszahlung der Direktzahlung erfolgt mit der Pension für Februar am 1. März 2023.
Bei Zusammentreffen mehrerer Leistungen gebührt die Direktzahlung nur einmal. Sie wird vom Pensionsversicherungsträger zur höheren Pensionsleistung ausgezahlt.
Auf dem Pensionszahlungsbeleg ist sie mit der Kurzbezeichnung „DIREKTXXX,XX“ angeführt.