Direktzahlung zur Pension für das Jahr 2023 im März

Zusätzlich zur prozentuellen Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2023 hat der Gesetzgeber für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen eine soziale Komponente als Ausgleich für die Teuerung mitberücksichtigt: So gibt es im März 2023 für viele Pensionisten eine zusätzliche Direktzahlung von bis zu 500 Euro.

Konkret gebührt die Direktzahlung Personen,

  • die im Jänner 2023 (an zumindest einem Tag) Anspruch auf eine Pension und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem gleichgestellten Staat (EU-/EWR-Staat, der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder den Vertragsstaaten Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Israel, Kanada, Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Republik Korea, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA)

haben.

Höhe der Direktzahlung

Die Höhe der Direktzahlung ist abhängig vom Gesamtpensionseinkommen, welches im Jänner 2023 gebührt.

Gesamtpensionseinkommen Höhe
bis 1.666,66 Euro 30 Prozent des Gesamtpensionseinkommens
ab 1.666,67 Euro bis 2.000,00 Euro 500,00 Euro
ab 2.000,01 bis zu 2.500,00 Euro 500,00 Euro bis 0,00 Euro linear absinkend
ab 2.500,01 keine Direktzahlung 2023

Zum Gesamtpensionseinkommen (brutto) zählen die Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie Ruhe- und Versorgungsgenüsse nach dem Pensionsgesetz 1965, dem Bundestheaterpensionsgesetz und dem Bundesbahn-Pensionsgesetz. Kinderzuschüsse, Ausgleichszulage sowie Ausgleichszulagen- oder Pensionsbonus bleiben dabei außer Betracht.

Auszahlung

Die Auszahlung der Direktzahlung erfolgt mit der Pension für Februar am 1. März 2023.

Bei Zusammentreffen mehrerer Leistungen gebührt die Direktzahlung nur einmal. Sie wird vom Pensionsversicherungsträger zur höheren Pensionsleistung ausgezahlt.

Auf dem Pensionszahlungsbeleg ist sie mit der Kurzbezeichnung „DIREKTXXX,XX“ angeführt.

27.02.2023