Individuelle & bedarfsorientierte Unterstützung

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Die SVS hat zu Beginn der Corona-Pandemie umgehend reagiert und unterstützt ihre Versicherten seither mit einem umfassenden Maßnahmenpaket. Um rasch Liquidität zu schaffen, wurden Beiträge gestundet und das Mahnwesen für 2020 ausgesetzt - seit März 2020 wurden keine Mahnungen mehr versendet. Die SVS informiert Versicherte mit Zahlungsrückständen nun Anfang März 2021 über ihren aktuellen Beitragssaldo.

Diese Zahlungserinnerung dient als Information an Versicherte mit Beitragsrückstand und ist als Aufruf zu verstehen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Lösung in beiderseitigem Interesse zu finden. Das kann eine Ratenvereinbarung und / oder die Herabsetzung der Beitragsgrundlage sein.

Unser Ziel ist es, Lösungen mit individuellen und bedarfsorientierten Zahlungsvereinbarungen zu finden. Denn selbstverständlich werden wir unsere Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten weiterhin nach Möglichkeit unterstützen.

Fragen & Antworten  

1. Was soll ich machen, wenn ich die Zahlungserinnerung erhalte?

  • Die Zahlungserinnerung ist als „Reminder“ zu sehen. Sie dient zur Information und macht aufmerksam.
  • wenn Sie zum aktuellen Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen können, empfehlen wir Ihnen umgehend mit der SVS in Kontakt zu treten, damit wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation besprechen können.

2. Wie kann mich die SVS jetzt bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen?

  • Zahlungsrückstände: mit individuellen Zahlungsvereinbarungen - die genaue Ausgestaltung, wie z.B. die Anzahl der Raten kann auf Ihre aktuelle Situation und Ihre Perspektive angepasst werden.
  • Laufende Beiträge: Die Beitragsgrundlage kann flexibel und selbständig an Ihre individuelle Situation angepasst und herabgesetzt werden.

3. Wie komme ich zu meiner individuellen Zahlungsvereinbarung? Wie kann ich meine Beitragsgrundlage selbständig anpassen?

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag auf Zahlungsvereinbarung und/oder Anpassung Ihrer Beitragsgrundlage  svsGO – die digitalen Services der SVS oder die jeweiligen Formulare.

Anpassung (Herabsetzung, Hinaufsetzung) der vorläufigen Beitragsgrundlage - Antrag

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Zahlungsvereinbarung für GSVG-/FSVG-Versicherte (Ratenansuchen)

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01.03.2021