Virtuelle Amtstafel

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung durch Kundmachung an der Amtstafel

§ 25 Abs.1 Zustellgesetz (BGBl. I Nr. 33/2013)

Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, können, wenn es sich nicht um ein Strafverfahren handelt, kein Zustellungsbevollmächtigter bestellt ist und nicht gemäß § 8 vorzugehen ist, durch Kundmachung an der Amtstafel, dass ein zuzustellendes Dokument bei der Behörde liegt, vorgenommen werden.

Findet sich der Empfänger zur Empfangnahme des Dokuments (§ 24) nicht ein, so gilt, wenn gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind.

Aktuelle Zustellungen der SVS nach § 25 Abs. 1 Zustellgesetz:


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                   Bodnar Csaba, zuletzt wohnhaft in Neubrunn 9, 4863 Seewalchen/Attersee
                                 derzeit unbekannten Aufenthaltes


Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Bodnar Csaba, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Oberösterreich, Hanuschstraße 34, 4020 Linz (Abholung während der Öffnungszeiten) aufliegt.

 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 01.07.2024 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.


An der Amtstafel

angeschlagen am: 01.07.2024

abgenommen am: 15.07.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                   Azizova Khursheda, zuletzt wohnhaft in Kaltenbachstraße 24/2, 4820 Bad Ischl
                                 derzeit unbekannten Aufenthaltes


Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Khursheda Azizova, deren Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Oberösterreich, Hanuschstraße 34, 4020 Linz (Abholung während der Öffnungszeiten) aufliegt.

 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 21.02.2024 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.


An der Amtstafel

angeschlagen am: 28.06.2024

abgenommen am: 12.07.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                   HERZOG Kay, zuletzt wohnhaft in Kirchenplatz 21/4, 4910 Ried im Innkreis
                                 derzeit unbekannten Aufenthaltes


Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Herzog Kay, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Oberösterreich, Hanuschstraße 34, 4020 Linz (Abholung während der Öffnungszeiten) aufliegt.

 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 26.06.2024 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.


An der Amtstafel

angeschlagen am: 26.06.2024

abgenommen am: 12.07.2024


Öffentliche Bekanntmachung gem. § 25 ZustG

Betrifft:                   SCHÜTTELKOPF Gerhard, zuletzt wohnhaft in Kiesweg 7, 9062 St. Peter
                                 derzeit unbekannten Aufenthaltes


Gemäß § 25 Abs. 1 ZustG idgF wird hiermit bekanntgegeben, dass für Herrn Schüttelkopf Gerhard, dessen Abgabestelle unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Landesstelle Kärnten, Bahnhofstraße 67, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (Abholung während der Öffnungszeiten) aufliegt.

 

Sollte sich die o.a. Person zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 17.06.2024 nicht einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der Kundmachung an der Amtstafel zwei Wochen verstrichen sind.


An der Amtstafel

angeschlagen am: 24.06.2024

abgenommen am: 08.07.2024