FSME: Nur impfen schützt!
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird - wie auch die Borreliose - von Zecken übertragen. Der einzige wirksame Schutz gegen die Viruserkrankung FSME ist die aktive FSME-Impfung.
Der Aufenthalt in der Natur ist die häufigste Ursache für eine FSME-Erkrankung. Demgemäß stellen berufliche Tätigkeiten im Freien ein besonders hohes Risiko dar. Die SVS verfolgt als Unfallversicherungsträger das Ziel Berufskrankheiten – zu denen durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten zählen – zu verhindern. Hier steht die FSME-Impfaktion als wirksames Präventionsmittel zur Verfügung, um gerade Personen, die in besonders gefährdeten Berufen im Freien (Wald und Wiese) tätig sind, zu schützen.
Die SVS bietet jährlich eine kostenlose FSME-Impfaktion an, und zwar für jene SVS-Versicherten, die berufsbedingt einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, an FSME zu erkranken.
Die nächste Impfaktion der SVS wird Anfang 2021 in den Monaten Februar, März und April in ganz Österreich stattfinden. Anmeldungen zur FSME-Impfaktion sind ab sofort möglich.
Einmalige Anmeldung
Für die Teilnahme an der kostenlosen FSME-Impfaktion ist eine einmalige Anmeldung unbedingt erforderlich.
Wenn Sie an der Impfung teilnehmen wollen, füllen Sie bitte das Online-Anmeldeformular
aus. Sie erhalten ca. zwei Wochen vor der Impfung eine schriftliche Einladung samt Information über Impfort und Impfzeit.
Haben Sie bereits bei der SVS-FSME-Impfaktion teilgenommen, ist eine nochmalige Anmeldung nicht erforderlich. Sie erhalten automatisch eine Einladung zur FSME-Impfung zugesandt.
Teilnahmeberechtigter Personenkreis
Die Zeckenschutzimpfaktion wird aus der Unfallversicherung angeboten und hat den Zweck, Sie vor durch Zeckenbiss übertragbare Berufskrankheiten – im konkreten Fall FSME – zu schützen.
Die kostenlose Impfung steht jenen Versicherten offen, die berufsbedingt einem höheren Risiko eines Zeckenbisses ausgesetzt sind. Dies trifft auf Personen zu, die sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig im Wald oder auf Wiesen aufhalten.
Beispiele für gefährdete Berufsgruppen:
• Land- und Forstwirte
• Jäger und Fischer
• Gärtner
• Freileitungsmonteure
• Waldpädagogen
• Gastwirte mit Gastgärten
• Berufe in Straßenerhaltung und Parkbewirtschaftung
Besteht das Risiko in erster Linie außerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit (z.B. beim Sport) ist ebenfalls eine Impfung dringend zu empfehlen. Diese kann bei niedergelassenen Ärzten oder anderen Impfstellen in Anspruch genommen werden. Die SVS gewährt in diesem Fall einen Kostenzuschuss aus der Krankenversicherung.
Für die Impfung notwendige Unterlagen
Bringen Sie zur Zeckenschutzimpfung unbedingt Ihr Einladungsschreiben, den ausgefüllten Fragebogen zur Impfvorbereitung (liegt dem Einladungsschreiben bei) sowie Ihren Impfpass mit.
Impfungen außerhalb der Impfaktion
Außerhalb der FMSE-Impfaktion können Sie sich bei niedergelassenen Ärzten oder anderen Impfstellen impfen lassen. Nach Einreichung der Honorarnote gewährt die SVS aus der Krankenversicherung einen Kostenzuschuss.