Aufgaben der Sicherheitsberatung
In der Hauptstelle Wien und allen Landesstellen der Bundesländer sorgen unsere Fachleute der Sicherheitsberatung für die bestmögliche sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitspsychologische Betreuung unserer Versicherten.
Das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein der Menschen unterliegt einem Wandel und hat sich gerade in den vergangenen Jahren mit den Einstellungen zur Lebensqualität sehr stark weiterentwickelt. Es besteht ein sehr individuelles und vitales Interesse jedes Einzelnen, seine körperliche und geistige Unversehrtheit zu erhalten und darüber hinaus auch körperliche und geistige Fitness zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Als innovativer Versicherungsträger sind wir daher stets bemüht unsere Versicherten bei der Umsetzung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen zu unterstützen.
Die Mittel der Sicherheitsberatung sind gesetzlich geregelt (ASVG § 186, BSVG § 148 l) und umfassen insbesondere
- Werbung für den Gedanken der Unfallverhütung
- Beratung und Schulung
- Zusammenarbeit mit den Betrieben zum Zwecke der Einhaltung der der Unfallverhütung dienenden Vorschriften und Anordnungen
- Forschung über die Ursachen der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und ihre Auswertung für Zwecke der Verhütung
- Vorbeugende Betreuung der von Berufskrankheiten bedrohten Versicherten
- Beratung über Angebote und Aufgaben arbeitsmedizinischer Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit solchen Einrichtungen
Die SVS ist gesetzlich verpflichtet (ASVG § 187, BSVG § 148 m) einen Unfallverhütungsdienst (Sicherheitsberatung) einzurichten und die erforderlichen fachkundigen Organe zu bestellen. Die Sicherheitsberater sind berechtigt, die Betriebe zu betreten und zu besichtigen, sowie alle erforderlichen Auskünfte einzuholen.