Wie oft kann man an einer SVS-Gesundheitswoche teilnehmen?
Sie können zwei Gesundheitswochen innerhalb von fünf Kalenderjahren in Anspruch nehmen. Für die Berechnung ist das Kalenderjahr maßgeblich, in dem die Gesundheitswoche beginnt.
Bei Teilnahme an einer weiteren Gesundheitswoche muss zwischen den beiden Angeboten ein Abstand von einem Jahr eingehalten werden. Dabei ist das Datum des Auffrischers ausschlaggebend.
Beispiel:
- 1. Teilnahme an einer SVS-Gesundheitswoche von 26.2.2023 bis 4.3.2023, Auffrischer von 11.10.2023 bis 13.10.2023
- Nächste Teilnahmemöglichkeit an einer Gesundheitswoche ab 11.10.2024. - 2. Teilnahme an einer Gesundheitswoche von 3.11.2024 - 9.11.2024, Auffrischer von 23.04.2025 bis 25.04.2025
- Nächste Teilnahmemöglichkeit an einer Gesundheitswoche im Jahr 2028.
Kann ich zur SVS-Gesundheitswoche eine Begleitperson mitbringen?
Eine Teilnahme von Begleitpersonen als Privatzahler ist nur gestattet, wenn das vorgesehene Programm dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Teilnahme ist ausschließlich bei freien Kapazitäten und auf Selbstkostenbasis möglich. Die SVS übernimmt keinerlei Haftung und Kosten für die teilnehmenden Begleitpersonen. Wenn Sie eine Begleitperson zum Aufenthalt mitnehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Hotel. Auch die Verrechnung hat mit dem Hotel selbst zu erfolgen. Eine Entscheidung über die Teilnahmemöglichkeit kann in der Regel erst kurzfristig erfolgen.
Ich bin nicht bei der SVS versichert. Kann ich trotzdem an einer SVS-Gesundheitswoche als Selbstzahler teilnehmen?
Eine Teilnahme von Privatzahlern (nicht SVS-versichert und ohne jegliche Beziehung zu einem der SVS-Teilnehmer) an der Gesundheitswoche ist nicht möglich.
Kann ich mich für eine SVS-Gesundheitswoche anmelden obwohl ich für die Auffrischertage keine Zeit habe.
Der Auffrischer ist ein fixer Bestandteil des Gesundheitsangebotes und dient der Sicherung des Erfolgs und der Nachhaltigkeit. Dabei werden die Inhalte der Grundwoche wieder ins Gedächtnis gerufen und neue Impulse gesetzt. Mit der Antragsstellung verpflichten Sie sich zur Teilnahme an der Grundwoche sowie am Auffrischer. Wenn Sie nicht am Auffrischer teilnehmen können, ist eine Bewilligung der Gesundheitswoche nicht möglich.
Kann man zum Auffrischer einer anderen Grundwoche wechseln?
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl und der möglichen Auswirkungen auf die Gruppendynamik wird die Teilnahme an einem anderen Auffrischer-Termin nicht gestattet.
Kann man im selben Jahr ein Heilverfahren (=Kur) und eine SVS-Gesundheitswoche absolvieren?
Wenn bereits ein Heilverfahren bewilligt wurde, ist die gleichzeitige Bewilligung einer Gesundheitswoche ausgeschlossen. Das Heilverfahren hat gegenüber der Gesundheitswoche Vorrang. Bereits absolvierte Gesundheitswochen schließen Heilverfahren in zeitlicher Nähe aber nicht aus. Das gleiche gilt umgekehrt. Kur-/Rehaaufenthalte werden für die Berechnung der 2/5 Regelung (max. 2 Gesundheitswochen in 5 Jahren) nicht berücksichtigt.
Ich befinde mich derzeit in Behandlung aufgrund eines körperlichen/psychischen Gesundheitsproblems. Kann ich trotzdem an einer SVS-Gesundheitswoche teilnehmen?
Bei den Gesundheitswochen handelt es sich um ein Vorsorgeangebot. Nicht geeignet ist das Programm für Personen, die an einer körperlichen oder psychischen Erkrankung leiden, die eine anderweitige Behandlung, Therapie oder Rehabilitation erfordern. Zur Beurteilung dient ein Gesundheitsfragebogen im Rahmen der Antragstellung. Bei Angaben zu psychischen und körperlichen Erkrankungen oder Einschränkungen im Gesundheitsfragebogen, die eine aktive Teilnahme am Programm erschweren, kann der Antrag nicht bewilligt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Therapeuten, ob eine Teilnahme für Sie als empfehlenswert angesehen werden kann, oder ob Ihr derzeitiger Gesundheitszustand anderweitige (Behandlungs-) Maßnahmen erfordert. Am besten Sie lassen sich die Eignung für die Teilnahme an der Gesundheitswoche schriftlich von Ihrem Arzt oder Therapeuten bestätigen.
Ich bekomme nicht mehr rechtzeitig einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung. Kann ich diese auch später nachholen?
Für die Teilnahme an der Gesundheitswoche ist eine Vorsorgeuntersuchung oder die Teilnahme am Programm Selbständig Gesund erforderlich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung auch nachgereicht werden. Bitte vermerken Sie dies samt Begründung und Termin für die Untersuchung auf dem Antragsformular.