Der Dachverband der Sozialversicherungsträger hat gemäß § 30b Abs 1 Z 4 ASVG die Aufgabe, einen Erstattungskodex der Sozialversicherung für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers im niedergelassenen Bereich herauszugeben.
Es ist ein gemeinsames Anliegen des Dachverbandes und der Österreichischen Ärztekammer (Bundeskurie niedergelassene Ärzte), die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln unter Ausnützung moderner technischer Hilfsmittel zu fördern und so einfach wie möglich zu gestalten. Der elektronische Erstattungskodex (eEKO) soll die ÄrztInnen dabei unterstützen, bei der Verschreibung von Heilmitteln von mehreren therapeutisch geeigneten Heilmitteln das ökonomisch günstigste auszuwählen. Dadurch soll die Einhaltung der Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen erleichtert werden, die letztendliche Entscheidung, welche Arzneispezialitäten im konkreten Einzelfall therapeutisch geeignet sind, obliegt den verschreibenden ÄrztInnen.
Der Erstattungskodex erscheint als Druckwerk. Um die ökonomische
Verschreibweise von Heilmitteln unter Ausnützung moderner technischer
Hilfsmittel zu fördern und so einfach wie möglich zu gestalten, wird der
Erstattungskodex zusätzlich in elektronischer Form angeboten.
Der vom Dachverband den Anbietern von Arzt-EDV-Programmen kostenlos zur
Verfügung gestellte Datenbestand ist in die Ordinationsprogramme nach
festgelegten Kriterien zu integrieren und fungiert durch Anbieten
ökonomischer Alternativen als elektronische Entscheidungshilfe in der
Medikamentenauswahl.
Auf vielfache Anregung wurde nun die Möglichkeit geschaffen, die Daten
einem definierten Benutzerkreis per Download vom eSV-Portal zur
Verfügung zu stellen.
DOWNLOAD VORWORT UND RECHTLICHE HINWEISE (PDF, 422 KB)
DOWNLOAD NUTZUNGSBEDINGUNGEN (PDF, 225 KB)
Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen, um den Elektronischen Erstattungskodex downzuloaden.