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Unterstützung durch Ärzte und Hebammen

Die SVS übernimmt die Kosten für die notwendige medizinische Betreuung im Falle der Mutterschaft.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Die Mutterschaft stellt einen eigenen Versicherungsfall dar, der in der Regel acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin eintritt. Dieser Termin wird vom behandelnden Arzt festgestellt und in den Eltern-Kind-Pass (vormals Mutter-Kind-Pass) eingetragen. Senden Sie diese Bestätigung bitte an Ihre SVS-Landesstelle.

In dieser Phase fallen für ärztlichen Beistand bei üblichen Schwangerschaftsbeschwerden durch unsere Vertragspartner die herkömmlichen Kostenbeteiligungen nicht an. Auch der notwendige Beistand durch Vertrags-Hebammen bzw. diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern ist für Sie nicht mit Kosten verbunden.


Medikamente und Heilbehelfe (wie etwa Schwangerschaftsmieder oder Stützstümpfe) können wie im Krankheitsfall bezogen werden.