Häufige Fragen
Hier finden Sie eine schnelle Übersicht zu den häufigsten Fragen.
Häufige Fragen von Versicherten
- Welche Bereiche zählen zu den individuellen Gesundheitszielen?
Diese fünf Faktoren, die Sie selbst beeinflussen können, stehen im Mittelpunkt der Gesundheitsversicherung:
- Blutdruck
- Gewicht
- Bewegung
- Tabak
- Alkohol
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Gesundheitsziele zu erreichen. Holen Sie sich den Gesundheitshunderter.
- Was sind die Voraussetzungen für die Halbierung meines Selbstbehaltes von zwanzig auf zehn Prozent?
- Sie vereinbaren mit Ihrem Arzt einen Termin und besprechen - im besten Fall auf Basis der Ergebnisse des Gesundheits-Checks (Vorsorgeuntersuchung) - Ihre individuellen Gesundheitsziele. Das können der Erhalt guter Werte oder die Verbesserung in einzelnen Bereichen sein.
- Sie vereinbaren ein Evaluierungsgespräch nach frühestens sechs Monaten.
- Sie haben Ihre Gesundheitsziele beim Evaluierungsgespräch erreicht! Gratulation! Ihr Arzt stellt Ihnen ein positives Gutachten aus.
- Sie beantragen die Reduzierung und müssen ab dem Folgemonat nur mehr den halben Selbstbehalt zahlen.
TIPP: Sie haben Ihre Gesundheitsziele nicht erreicht. Kein Problem! Nehmen Sie einen neuen Anlauf für mehr Lebensqualität und vereinbaren Sie mit Ihrem Arzt neue Gesundheitsziele. - Kann ich meinen Selbstbehalt auch halbieren, wenn ich gesund bin?
Ja!
- Ihr Arzt stellt Ihnen – im besten Fall – beim Gesundheits-Check (Vorsorgeuntersuchung) den Befund „Gesund“ aus.
- Ihr Gesundheitsziel lautet daher „Gesund bleiben“.
- Kommt Ihr Arzt beim Evaluierungsgespräch nach einem halben Jahr zu demselben Ergebnis, so haben Sie Ihr Gesundheitsziel erreicht.
- Sie beantragen die Reduzierung und müssen ab dem Folgemonat nur mehr den halben Selbstbehalt zahlen.
- Was muss ich machen, wenn ich meine Gesundheit verbessern muss?
- Sie vereinbaren mit Ihrem Arzt einen Termin und besprechen - im besten Fall auf Basis der Ergebnisse des Gesundheits-Checks (Vorsorgeuntersuchung) - Ihre individuellen Gesundheitsziele.
- Ihr Arzt stellt fest, dass Sie Ihre Gesundheit durch einen geänderten Lebensstil verbessern können.
- Ihr Arzt legt einen Zeitraum für die Verbesserung fest.
- Sie vereinbaren ein Evaluierungsgespräch nach frühestens sechs Monaten.
- Sie haben Ihre Gesundheitsziele beim Evaluierungsgespräch erreicht! Gratulation! Ihr Arzt stellt Ihnen ein positives Gutachten aus.
- Sie beantragen die Reduzierung und müssen ab dem Folgemonat nur mehr den halben Selbstbehalt zahlen.
- Sie haben Ihre Gesundheitsziele nicht erreicht. Kein Problem! Nehmen Sie einen neuen Anlauf für mehr Lebensqualität und vereinbaren Sie mit Ihrem Arzt neue Gesundheitsziele.
WICHTIG: Sie müssen alle fünf Teilziele erreichen, um die Halbierung des Selbstbehaltes zur erhalten. Wir unterstützen Sie mit dem Gesundheitshunderter dabei, Ihre Gesundheitsziele zu erreichen.
- Für welche Leistungen gilt meine Halbierung des Selbstbehaltes?
Die Halbierung des Selbstbehaltes gilt für
- alle ärztlichen und
- zahnärztlichen Leistungen,
die von SVS-Vertragsärzten und Wahlärzten erbracht werden.
AUSNAHME: Leistungen, bei denen der Selbstbehalt mehr als 20 % beträgt (z.B. Zahnersatz oder Kieferregulierungen).
- Muss ich die Halbierung des Selbstbehaltes beantragen?
Ja! Beantragen Sie die Halbierung des Selbstbehaltes mit dem Formular "Meine Gesundheitsziele". Sie gilt ab dem nächsten Monatsersten nach Ihrer Antragstellung.
- Wie lange bleibt der Selbstbehalt halbiert?
Die Dauer hängt vom Zeitpunkt Ihres Antrags ab:
- vor Vollendung des 40. Lebensjahres drei Jahre.
- mit Vollendung des 40. Lebensjahres zwei Jahre.
Wir erinnern Sie gerne rechtzeitig vor Ablauf daran.
- Wie kann ich als Diabetiker meinen Kostenanteil halbieren?
Nehmen Sie am Therapie Aktiv Programm der SVS teil und halbieren Sie Ihren Selbstbehalt für die Dauer Ihrer Teilnahme.
- Wo kann ich meinen Gesundheits-Check durchführen?
Für Ihren Gesundheits-Check (Vorsorgeuntersuchung) vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arzt. Die Vorsorgeuntersuchung ist grundsätzlich kostenlos.
Sie leben im Raum Wien? Kommen Sie zu Ihrer Vorsorgeuntersuchung in das Gesundheitszentrum für Selbständige.Vereinbaren Sie einen Termin unter 05 08 08-5202 oder -5203.
Häufige Fragen von Ärzten
- Wo finde ich Informationen zum Programm der SVS?
Alle Informationen und Formulare finden Sie hier.. Gerne schicken wir Ihnen auch Informationsmaterial zu. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Landesstelle.
- Was ist der Unterschied zur Vorsorgeuntersuchung?
Zusätzlich zur Vorsorgeuntersuchung umfasst das Programm ein Gespräch über individuelle Gesundheitsziele.
- Unter welchen Voraussetzungen darf ich den Gesundheits-Check anbieten? Dürfen ihn nur für Vorsorgeuntersuchungen geschulte oder berechtigte Ärzte anbieten?
Alle Ärzte mit einem Vertrag für Vorsorgeuntersuchungen dürfen den Gesundheits-Check anbieten.
- In welcher Höhe werden die Leistungen honoriert?
Für den Gesundheits-Check inklusive Evaluierungsgespräch wird das Honorar einer Vorsorgeuntersuchung abgerechnet.
- Wie rechne ich die Leistungen ab?
Die Abrechnung erfolgt analog zur Vorsorgeuntersuchung direkt mit der SVS.
- Wer darf den Gesundheits-Check anbieten?
Alle Ärzte mit einem Vorsorgeuntersuchungsvertrag dürfen den Gesundheits-Check anbieten.
- Welcher Patient hat Anspruch auf die Teilnahme am Programm der SVS?
Gewerbetreibende & Neue Selbständige, Pensionisten und Angehörige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die nach dem GSVG versichert sind.
- Wie oft darf ich dem Patienten diese Leistungen anbieten?
- Eine Vorsorgeuntersuchung können Patienten einmal im Jahr in Anspruch nehmen.
- Wie lange der Kostenanteil halbiert bleibt, hängt vom Zeitpunkt der Antragsstellung ab
- vor Vollendung des 40. Lebensjahres drei Jahre.
- mit Vollendung des 40. Lebensjahres zwei Jahre.
- Darf ich am selben Tag auch kurative Leistungen abrechnen?
Nur wenn Sie diese im Rahmen der Konsultation tatsächlich erbringen.
- Welche individuellen Gesundheitsziele umfasst der Gesundheits-Check?
Der Gesundheits-Check umfasst die Bereiche Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak und Alkohol.
- Kann ich mit dem Patienten auch andere individuelle Gesundheitsziele besprechen?
Nein. Legen Sie innerhalb der vorgegebenen Bandbreite individuelle, auf den Patienten abgestimmte Ziele fest.
- In welcher Form dokumentiere ich die Leistungen und Ergebnisse?
- Dokumentieren Sie die Ergebnisse wie bei der Vorsorgeuntersuchung.
- Tragen Sie die individuellen Gesundheitsziele und deren Erreichung in das Formular "Meine Gesundheitsziele" ein.
- Unterstützt die SVS Patienten, ihre Gesundheitsziele zu erreichen?
Ja! Wir unterstützen unsere Versicherten dabei, ihre Gesundheitsziele zu erreichen. Die Unterstützungsangebote finden Sie nach Themen gegliedert auf unserer Homepage unter "Gesundheit und Vorsorge".
- Wie gehe ich bei einem Arztwechsel vor?
- Ein Arztwechsel ist möglich.
- Der Patient muss Ihnen das Befundblatt/Probandenblatt für die Vorsorgeuntersuchung und das Formular "Meine Gesundheitsziele“ vorlegen.
- Wann sind die individuellen Gesundheitsziele erreicht?
Die individuellen Gesundheitsziele sind erreicht, wenn
- Patienten in allen fünf Bereichen (Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak, Alkohol) die entsprechenden Zielwerte erreichen. Dabei gelten gewisse Bandbreiten.
- gesunde Patienten ihren Gesundheitszustand beibehalten.
- Wie viele individuelle Gesundheitsziele muss mein Patient erreichen, damit er das Programm positiv absolviert?
Der Patient muss alle mit Ihnen besprochenen individuellen Gesundheitsziele erreichen.
- Wie gehe ich vor, wenn mich ein gesunder Patient konsultiert? Welche individuellen Gesundheitsziele soll ich vereinbaren?
- Es gilt das Ziel in jedem Bereich "Gesund bleiben“.
- Wenn Sie nach sechs Monaten zu diesem Ergebnis kommen, kann der Patient einen Antrag auf Reduktion des Kostenanteils stellen.
- Muss ich der SVS die Gesundheits-Check-Unterlagen übermitteln?
Nein.
- Geben Sie dem Patienten das Formular "Meine Gesundheitsziele" mit.
- Der Patient stellt den Antrag auf die Reduktion des Kostenanteils.
- Anhand der eingetragenen Werte beurteilen wir, ob seine Gesundheitsziele erreicht wurden.
- Was ist mit dem Gesundheits-Check gemeint?
Der Gesundheits-Check umfasst die Vorsorgeuntersuchung und das Gespräch über individuelle Gesundheitsziele.
- Wie gehe ich vor, wenn ein Patient "in letzter Zeit" eine Vorsorgeuntersuchung absolviert hat?
Hat der Patient die Vorsorgeuntersuchung bei Ihnen gemacht?
- Führen Sie das Gespräch auf Basis dieser Ergebnisse.
Hat der Patient die Vorsorgeuntersuchung bei einem anderen Arzt gemacht?
- Er muss sein Befundblatt/Probandenblatt der Vorsorgeuntersuchung vorlegen.
- Führen Sie das Gespräch auf Basis dieser Ergebnisse.
- Spielt das Alter bzw. der Gesundheitszustand eine Rolle? Welche Ziele vereinbare ich z. B. mit einem 80-jährigen Patienten oder einem kranken Patienten?
- Bitte stimmen Sie die Ziele immer individuell auf den Patienten ab.
- Jeder profitiert von einem geänderten Lebensstil, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
- Für den Gesundheits-Check wird das Honorar einer Vorsorgeuntersuchung abgerechnet. Wann kann ich für den Gesundheits-Check bzw. die Überprüfung der Ziele etwas verrechnen?
- Das Gespräch "Meine Gesundheitsziele" ist immer kostenlos.
- Die Vorsorgeuntersuchung können Sie zum bestehenden Tarif abrechnen.
- Kann ich auch als Nicht-Vertragsarzt einen Gesundheits-Check durchführen?
- Die Vorsorgeuntersuchung dürfen nur Vertragsärzte durchführen.
- Sie können das Gespräch "Meine Gesundheitsziele" anbieten.
- Wir leisten jedoch keinen Kostenersatz für das Gespräch "Meine Gesundheitsziele".
- Bin ich als Vertragsarzt verpflichtet, den Gesundheits-Check durchzuführen?
- Sie können die Durchführung des Gesundheits-Checks nur in begründeten Einzelfällen ablehnen.
- Es gilt der Gesamtvertrag für Vorsorgeuntersuchungen (VU), im speziellen die 3. Zusatzvereinbarung zum VU-Gesamtvertrag.
- Muss ein Patient auch bei nur geringem Übergewicht (z. B. BMI 25,1) fünf Prozent des Gewichtes abnehmen?
Als Ziele gelten:
- Normalgewicht erreichen oder
- mindestens fünf Prozent des Gewichtes abnehmen.