Gratis-Zahnspange
Ab dem 1. Juli 2015 gibt es bei medizinischer Notwendigkeit bis zum 18. Geburtstag zwei neue Leistungen im Bereich der Zahnmedizin:
- Frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr
- Diese erfolgt in der Regel durch abnehmbare Zahnspangen, wofür es keinen Selbstbehalt gibt.
- Hier geht es um kieferorthopädische Behandlungen im frühkindlichen Alter, die bei definierten Zahnfehlstellungen vor Vollendung des 10. Lebensjahres angewendet werden.
- Die Behandlung kann bei allen Zahnärzten und Kieferorthopäden vorgenommen werden und sichert durch frühe Korrektur die möglichst gesunde und normale Entwicklung des Gebisses.
- Festsitzende Zahnspange (auch „Zahnspange ohne Kostenanteil“ oder „Gratis-Zahnspange" genannt) bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen.
- Es handelt sich dabei um alle nötigen Leistungen rund um die Behandlung mit Metallbrackets, Bändern, Bogenfolgen und Gummizügen.
Wer hat Anspruch?
Die festsitzende Zahnspange kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Zahn- oder Kieferfehlstellung mit einem Schweregrad „IOTN 4“ oder „IOTN 5“ festgestellt wird. „IOTN“ steht für „Index of Orthodentic Treatment Need“, also das internationale Einteilungsschema für die medizinische Notwendigkeit von Zahnbehandlungen.
Der erste Weg muss zum Zahnarzt führen, der die Erstberatung durchführt. Bestätigt dieser den entsprechenden Schweregrad der Fehlstellung, kann die Behandlung beginnen. Bei einem Vertragskieferorthopäden ist keine Bewilligung erforderlich.
Wichtig ist in der Folge, dass auch der Patient am Behandlungserfolg mitwirken muss. Wird durch mangelnde Mundhygiene oder durch ein Nicht-Erscheinen bei Kontrollterminen der Behandlungserfolg ins Wanken gebracht, melden die behandelnden Kieferorthopäden dies der SVS. Kann die Situation nicht geklärt werden, verliert der Betreffende den Anspruch auf die kostenlose Leistung.
Informieren Sie sich insbesondere dann, wenn Sie einen Wahlkieferorthopäden aufsuchen möchten, da nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Vorabgenehmigung, Sie gehen mit Bezahlung in Vorauslage etc.) Kostenerstattungen möglich sind.
- FAQ zur Gratis-Zahnspange
Was ist die „Zahnspange ohne Kostenanteil (Selbstbehalt)“?
- Diese Zahnspange ist eine Kieferregulierung für Kinder und Jugendliche, die ab 01.07.2015 als neue Leistung von der Sozialversicherung angeboten wird.
- Eine vorherige Bewilligung ist nicht erforderlich.
Wer bekommt diese Leistung?- Kinder und Jugendliche in der Regel ab dem 12. Lebensjahr (späte Phase des Wechselgebisses) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein.
Was heißt medizinisch notwendig?- Eine medizinische Notwendigkeit besteht bei schwerwiegender Fehlstellung.
- Der Grad der Fehlstellung wird anhand eines internationalen Index (IOTN) festgestellt. Dieser Index dient zur Einschätzung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit.
- Die Einteilung erfolgt in diesem Index in den Stufen 1 bis 5.
- Damit die festsitzende Kieferregulierung zur Gänze auf Kosten der SVS übernommen wird, muss eine Fehlstellung des Grades IOTN 4 oder 5 vorliegen.
Was ist, wenn die Fehlstellung geringer als IOTN 4 oder 5 ist?- Die SVS prüft, ob ein Zuschuss nach den bisherigen Bestimmungen möglich ist.
Wer stellt fest, welcher Grad der Fehlstellung vorliegt?- Der Kieferorthopäde
Bei welchen Zahnärzten erhalte ich diese Leistung?- Bei Kieferorthopäden, die einen Vertrag mit der SVS abgeschlossen haben.
- Weitere Informationen sowie Links zu den Vertragspartnerstellen finden Sie hier:
Das neue Leistungspaket für mehr Zahngesundheit
Was ist, wenn mit der Behandlung bereits begonnen wurde?- Bitte setzen Sie die Behandlung jedenfalls fort.
- Bitte melden Sie den geplanten Umstieg auf die neue Zahnspange bei Ihrer SVS-Landesstelle.
Kann ich auch zu einem Wahl-Kieferorthopäden gehen?- Ja
- Die SVS prüft im Einzelfall, ob eine Kostenerstattung möglich ist.
- Bei positiver Prüfung werden 100 % jenes Tarifes erstattet, den die SVS bei Durchführung der Behandlung bei einem Vertragskieferorthopäden übernommen hätte.
- Es müssen jedenfalls die Voraussetzungen wie bei einem Vertragskieferorthopäden erfüllt sein.
Gibt es für Wahl-Kieferorthopäden einen Höchstpreis?- Nein, Wahl-Kieferorthopäden gestalten ihre Preise autonom. Wir empfehlen einen Kostenvoranschlag einzuholen.