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Kostentragung für Zahnspangen in sonstigen Fällen

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Insbesondere wenn die Voraussetzungen für die „Gratis-Zahnspange“ nicht voll erfüllt sind, stellt sich die Frage nach der Kostentragung.


Gerade bei teureren Behandlungen ist immer dringend zu empfehlen, vor einer geplanten Behandlung mit der SVS Kontakt aufzunehmen, um die Kostenfrage mit Ihnen abklären zu können. Nachfolgend die Grundzüge:


Bei Inanspruchnahme eines Vertrags-Zahnbehandlers erfolgt die Versorgung – Behandlungsnotwendigkeit vorausgesetzt – mit einer abnehmbaren Zahnspange gegen Direktverrechnung mit der SVS. Sie haben pro Behandlungsjahr eine Kostenbeteiligung von EUR 332,10 zu zahlen. Ist die Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange erforderlich, leistet die SVS pro Behandlungsjahr eine Vergütung von bis zu EUR 774,90.


Wenn die Voraussetzungen für die „Gratis-Zahnspange“ gegeben sind, jedoch ein qualifizierter Wahl-Kieferorthopäde in Anspruch genommen wird, können unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Zuschusszahlungen erfolgen.