Einkünfte unter der Versicherungsgrenze

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Neue Selbständige

Als Neuer Selbständiger sind Sie nur dann nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert, wenn Ihre Einkünfte über der Versicherungsgrenze liegen. Diese Versicherungsgrenze gilt unabhängig davon, ob Sie innerhalb eines Kalenderjahres eine weitere Erwerbstätigkeit ausüben, oder ein Erwerbs-Ersatzeinkommen wie beispielsweise eine Pension oder Wochengeld beziehen.


Die Versicherungsgrenze im Jahr 2024 beträgt EUR 6.221,28 jährlich.


Erreichen Sie die Versicherungsgrenze nicht, sind Sie von der Pflichtversicherung ausgenommen. Erklären Sie gleichzeitig mit der Anmeldung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit, dass Sie die Versicherungsgrenze nicht überschreiten werden,  sind Sie ab Beginn vorläufig von der Pflichtversicherung ausgenommen und somit nicht versichert.

Haben Sie im Vorfeld erklärt, dass Sie die Versicherungsgrenze überschreiten werden, können Sie diese Erklärung widerrufen und so die vorläufige Ausnahme bzw. Beendigung der Versicherung erwirken. Die Pflichtversicherung endet in diesen Fällen mit dem Monatsletzten, in dem Ihre Erklärung bei uns einlangt.


Möchten Sie in dieser Zeit trotzdem einen Kranken- und Unfallversicherungsschutz haben, können Sie sich für das „Opting in“ in der Krankenversicherung entscheiden.


Im Nachhinein prüfen wir anhand Ihrer tatsächlichen Einkünfte, ob es bei der Ausnahme bleibt oder ob Sie die Versicherungsgrenze doch überschritten haben.

Wenn Sie entgegen Ihrer Prognose die Versicherungsgrenze doch überschritten haben, müssen Sie Versicherungs- und Vorsorgebeiträge nachzahlen. Zusätzlich schreiben wir einen Beitragszuschlag in Höhe von 9,3 Prozent der Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge vor, wenn das Überschreiten der Versicherungsgrenze erst durch Übermittlung des Einkommensteuerbescheides durch das Finanzamt bekannt wird. Sie können diesen Zuschlag verhindern, wenn Sie binnen acht Wochen ab Ausstellung des Einkommensteuerbescheides melden, dass die Versicherungsgrenze überschritten wurde.

Versuchen Sie daher, Ihre Einkommensprognosen möglichst realistisch zu treffen. Melden Sie uns Änderungen während des Kalenderjahres bitte so schnell wie möglich!