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Wochengeld & Mutterschaftsbetriebshilfe

Neben den medizinischen Leistungen bei Mutterschaft bieten Ihnen das Wochengeld bzw. die Mutterschaftsbetriebshilfe zusätzliche Unterstützung.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Wer hat Anspruch?

  • Sie als Mutter, wenn Sie aufgrund Ihrer selbständigen Tätigkeit in der gewerblichen oder bäuerlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
  • Als Gewerbetreibende oder Neue Selbständige haben Sie auch dann Anspruch auf Wochengeld, wenn Sie während des Wochengeldzeitraumes Ihre Erwerbstätigkeit mittels Ruhendmeldung des Gewerbes bzw. Meldung der Unterbrechung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit unterbrechen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie in den 6 Monaten unmittelbar vor der Ausnahme von der Pflichtversicherung durchgehend aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem GSVG krankenversichert waren (nähere Information finden Sie hier). 

Hinweis:

Trifft ein Anspruch auf Wochengeld oder Mutterschaftsbetriebshilfe mit einem Anspruch auf Unterstützungsleistung (für Gewerbetreibende oder Neue Selbständige) zusammen, so gebührt ab 31.12.2021 für diesen Zeitraum nur mehr das Wochengeld oder die Betriebshilfe.

Formulare

Wochengeld - Antrag

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Online Antrag