Zur optimalen Betreuung der Versicherten und Pensionisten betreibt die SVS neun Gesundheitseinrichtungen.
Rehabilitation – Arten, Leistungen und Kosten
Die SVS bietet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen an.
- Medizinische Rehabilitation
Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation erbringt die SVS ihren Versicherten – je nach Sachverhalt – sowohl aus der Unfall- und Pensionsversicherung als auch aus der Krankenversicherung.
In Anschluss an eine Krankenbehandlung erhalten Sie wenn nötig medizinische Rehabilitation, um Ihren Gesundheitszustand so weit wie möglich wiederherzustellen. Ziel ist es, dass Sie in der Lage sind, ohne Betreuung und Hilfe zu leben. Aus der Unfallversicherung wird Ihnen medizinische Rehabilitation nach Arbeitsunfällen im Rahmen der Unfallheilbehandlung gewährt.
Die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation umfassen:
- Unterbringung in Rehabilitationszentren
- Ambulante Rehabilitation
- Kostenübernahme von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln (z.B. Rollstühle, Krücken)
- Kostenübernahme von Heilmitteln (z.B. Medikamenten) und Heilbehelfen (z.B. Brillen, Stützstrümpfe, orthopädische Schuheinlagen)
Antrag
Der Antrag muss vom Hausarzt, Facharzt oder vom Spitalsarzt gestellt werden und vom Versicherten unterfertigt werden. Bei einem Antrag auf Heilverfahren muss die medizinische Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt begründet werden. Schließen Sie dem ausgefüllten Antrag maßgebliche ärztliche Befunde bei um Verzögerungen in der Bearbeitung durch die Anforderung medizinischer Unterlagen zu vermeiden.
Die notwendigen Formulare dazu liegen in den Ordinationen und Krankenhäusern auf und finden Sie auch unten auf dieser Seite.
Vor Antritt eines Aufenthaltes ist jedenfalls die Entscheidung der SVS über den eingebrachten Antrag abzuwarten. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich.Zur Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation verfügt die SVS über spezielle Einrichtungen. Mehr dazu erfahren Sie hier:
In erster Linie wird die Qualität der Eigenen Gesundheitseinrichtungen genützt und folglich in diese zugewiesen. Sofern das Platzangebot für eine rechtzeitige Rehabilitation nicht reicht oder aufgrund der vorliegenden medizinischen Indikation eine Unterbringung in diesen nicht möglich ist, stehen der SVS eine Reihe von Vertragseinrichtungen zur Verfügung. Diese sind im Rehakompass unter dem Link ersichtlich:
Je nach Einkommenshöhe bzw. Einheitswert zahlen Sie bei stationären Rehabilitationsaufenthalten einen Betrag von EUR 9,70, EUR 16,62 oder EUR 23,56 pro Verpflegstag selbst. Die Zuzahlung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer, höchstens aber für 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten. Diese Zuzahlungsbegrenzung betrifft jedoch die stationären Aufenthalten im Rahmen einer medizinischen Maßnahme der Rehabilitation in der Krankenversicherung und Pensionsversicherung. Bei sozialer Schutzbedürftigkeit sind Sie von der Zuzahlung befreit.
- Berufliche Rehabilitation
Die berufliche Rehabilitation soll es Ihnen ermöglichen, Ihren bisherigen Beruf oder eventuell einen neuen Beruf auszuüben. Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen werden speziell nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit aus der Unfallversicherung oder bei schwerwiegenden Folgen von Krankheiten bzw. schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen aus der Pensionsversicherung geleistet.
Die beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation umfassen insbesondere:- Berufliche Aus- und Weiterbildung bzw. Umschulung
- Zuschüsse, Darlehen und sonstige Hilfen, damit die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit möglich ist, z.B. zum Ankauf und zur behindertengerechten Adaptierung von Maschinen und Arbeitsgeräten sowie notwendiger Umbaumaßnahmen im Betrieb
- Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle oder einer anderen Erwerbsmöglichkeit
- Soziale Rehabilitation
Die SVS kann Ihnen ergänzend auch soziale Rehabilitationsmaßnahmen aus der Unfall- oder Pensionsversicherung gewähren. Ziel ist es, dass Sie nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit möglichst dauernd einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft einnehmen können.
Die sozialen Maßnahmen der Rehabilitation umfassen insbesondere:- Zuschüsse oder Darlehen zur behindertengerechten Adaptierung der Wohnung
- Zuschüsse oder Darlehen zum Ankauf bzw. zur Adaptierung eines PKW
- Zuschüsse zu den Führerscheinkosten
- Übergangsgeld
Die SVS leistet unter bestimmten Voraussetzungen ein Übergangsgeld für die Dauer von
- medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation sowie
- Ausbildungen als Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.
Die Höhe des Übergangsgeldes aus der Pensionsversicherung entspricht der zum Zeitpunkt der Rehabilitationsmaßnahmen fiktiv berechneten Pensionshöhe (Erwerbsunfähigkeitspension).
Wird Übergangsgeld aus der Unfallversicherung aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit erbracht, so beträgt es für Gewerbetreibende und Neue Selbständige 60 % der Bemessungsgrundlage und für Bauern 40 % der Bemessungsgrundlage.
Für Angehörige wird das Übergangsgeld erhöht, und zwar für Ehegatten um 10 % und für jeden sonstigen Angehörigen um 5 %. Das Gesamtausmaß darf aber die Bemessungsgrundlage nicht übersteigen.
Auf das Übergangsgeld werden Geldleistungen aus der Unfallversicherung, ein allfälliges Erwerbseinkommen, ein Arbeitslosengeld bzw. eine Beihilfe des Arbeitsmarktservice sowie eine Erwerbsunfähigkeitspension angerechnet.Sie sind verpflichtet, an der Rehabilitation aktiv mitzuwirken. Tun Sie dies nicht, kann die Zahlung des Übergangsgeldes eingestellt werden.
Achtung: Übergangsgeld iZm medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation gebührt für Bauern lt. den gesetzlichen Bestimmungen im BSVG erst ab Beginn der neunten Woche der Maßnahme.
- Antrag
Damit Maßnahmen der Rehabilitation erbracht werden können, ist ein Antrag erforderlich. Die Formulare dazu finden Sie weiter unten.
Auch ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gilt als Antrag auf Rehabilitation. Das Prinzip Rehabilitation vor Pension ist gesetzlich festgeschrieben. Die SVS prüft, ob im konkreten Fall Rehabilitationsmaßnahmen gegenüber einer Pension zielführender sind.