Bei einer längeren Krankheit oder nach einem Unfall leistet die SVS ihren bäuerlichen Versicherten einen Kostenzuschuss für den Einsatz von Betriebshelfern.
Betriebshilfe bei medizinischer Rehabilitation
Während einer Rehabilitation können Sie einen Betriebshelfer in Anspruch nehmen, damit während der Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit wichtige Arbeiten am Betrieb erledigt werden.
Inhalte relevant für:
Bauern
- Rehabilitationsbetriebshilfe für Bauern
Wenn aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls eine Arbeitskraft am Betrieb ausfällt, bietet die SVS für bäuerliche Versicherte die soziale Betriebshilfe an, die für die Dauer der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit bis längstens sechs Monate vorgesehen ist. Reicht dies nicht aus, kann die SVS unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinaus einen Kostenzuschuss im Rahmen der beruflichen Rehabilitation aus der Unfall- oder Pensionsversicherung bewilligen.
Mehr zur sozialen Betriebshilfe und Rehabilitationsbetriebshilfe erfahren Sie hier: