Amtssignatur
Amtssignatur der SVS gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die Amtssignatur zeigt, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt und wird auf Bescheide und andere Dokumente der Sozialversicherungsträger aufgebracht. Alle von der SVS elektronisch und amtlich ausgestellten Dokumente tragen deshalb die Amtssignatur der SVS.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument dargestellt durch
- die Bildmarke der SVS und
- einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
Die SVS verwendet dazu folgende Bildmarke:
Prüfung der Amtssignatur
Je nachdem ob ein amtssigniertes Dokument als Ausdruck oder in elektronischer Form vorliegt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten die Echtheit der Amtssignatur zu prüfen.
Zur Überprüfung, ob ein Dokument in Printform von der SVS stammt, können Sie es – bitte zur Gänze – an die SVS übermitteln:
- per E-Mail (mit gescanntem Dokument als Anlage)
- postalisch(Original oder Kopie als Anlage)
- persönlich
Elektronisch zugestellte, amtssignierte Dokumente können Sie hier hochladen und die Echtheit der Dokument-Signatur prüfen: www.signaturpruefung.gv.at