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Hilfsmittel

Hilfsmittel dienen – im Gegensatz zu Heilbehelfen – als Hilfe bei körperlichen Gebrechen.

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Darunter fallen unter anderem Prothesen, Krücken, Hörapparate und Rollstühle. In der Regel wird die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile ersetzt oder eine mit einem Gebrechen verbundene Beeinträchtigung gemildert.

Voraussetzung für den Leistungsbezug sind eine entsprechende ärztliche Verordnung und eine Bewilligung Ihrer SVS-Landesstelle.

Die Vertragspartner verrechnen direkt mit der SVS.


Wichtig ist weiters, dass die Kosten grundsätzlich bis zu einem maximalen Betrag von EUR 1.616,00 (inkl. MwSt.) übernommen werden können und dass Sie allfällige besondere Wünsche (speziellere Ausführungen) selbst bezahlen müssen.

Wenn Sie keinen Vertragspartner in Anspruch nehmen, müssen Sie die ärztliche Verordnung, unsere Bewilligung sowie die Originalrechnung samt Zahlungsbestätigung mit einem Antrag auf Vergütung der Kosten bei der SVS einreichen, wobei ein Kostenersatz dann ausgeschlossen ist, wenn es sich um kein anerkanntes Fachgeschäft handelt.


Für aufgrund Ihres Verschuldens verloren gegangene oder infolge fahrlässiger Behandlung unbrauchbar gewordene Hilfsmittel können wir ebenfalls keine Kosten übernehmen.

Wir bitten um einen sorgsamen Umgang und weiters auch um Verständnis dafür, dass im Interesse der gesamten Versichertengemeinschaft eine gewisse Mindestgebrauchsdauer vorgesehen ist. So ist etwa ein Anspruch auf ein neues Hörgerät erst nach einem fünfjährigen Gebrauch des „alten“ gegeben.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Neuversorgung besteht. Um beim Beispiel zu bleiben: etwa aus medizinischen Gründen mit dem bisherigen Gerät nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann.

Auch können Hilfsmittel, die nur vorübergehend gebraucht werden und ohne gesundheitliche Gefahr von mehreren Personen benützt werden können, von Vertragspartnern leihweise zur Verfügung gestellt werden, z.B. Krücken oder Krankenfahrstühle.


Bei weiterführenden Fragen, etwa zu Themen wie einer Reparatur, kontaktieren Sie gerne Ihre SVS-Landesstelle:

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