Zeckenschutzimpfung
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird - wie auch die Borreliose - von Zecken übertragen. Der einzige wirksame Schutz gegen die Viruserkrankung FSME ist die aktive FSME-Impfung.
Der Aufenthalt in der Natur ist die häufigste Ursache für eine FSME-Erkrankung. Demgemäß stellen berufliche Tätigkeiten im Freien ein besonders hohes Risiko dar.
Die SVS verfolgt als Unfallversicherungsträger das Ziel Berufskrankheiten – zu denen durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten zählen – zu verhindern. Hier steht die FSME-Impfaktion als wirksames Präventionsmittel zur Verfügung, um gerade Personen, die in besonders gefährdeten Berufen im Freien (Wald und Wiese) tätig sind, zu schützen.
- Zeckenkrankheit FSME
Im Gegensatz zur Borreliose ist die FSME eine Viruserkrankung, die zur Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute und des Zentralnervensystems führt. Die Symptome der FSME können einer Grippe ähnlich sein, wie z.B. Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber und Nackensteifigkeit. Die Erkrankung kann zu bleibenden Schäden, wie Lähmung oder lang andauernder Rekonvaleszenz führen, aber schlimmstenfalls auch tödlich enden. Gegen die ausgebrochene Erkrankung gibt es keine spezifische Heilbehandlung, es können nur die Symptome so gut wie möglich gemildert werden.
Der einzige wirksame Schutz gegen die Erkrankung ist die aktive FSME-Impfung.
- Zeckenschutzimpfung (FSME-Impfung)
Grundimmunisierung
Die Zeckenschutzimpfung ist eine Dreifachimpfung und gewährleistet einen mehrjährigen Schutz.
1. Teilimpfung: am besten in der kalten Jahreszeit
2. Teilimpfung: 4 bis 12 Wochen nach der 1. Teilimpfung
3. Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 2. TeilimpfungAuffrischungsimpfung
Nach drei Jahren ist erstmals eine Auffrischungsimpfung erforderlich. Ist diese erfolgt, ist der Impfschutz alle fünf Jahre aufzufrischen. Personen über 60 Jahre müssen alle drei Jahre zur Auffrischungsimpfung.
- Kostenlose FSME-Impfaktion
Die SVS bietet regelmäßig kostenlose FSME-Impfaktionen für Personen mit beruflich bedingtem erhöhten Risiko (Tätigkeit im Grünen) an. Diese finden in den Monaten Februar, März und April in ganz Österreich statt.
Einmalige Anmeldung
Für die Teilnahme an der kostenlosen FSME-Impfaktion ist eine einmalige Anmeldung unbedingt erforderlich.
Wenn Sie an der Impfung teilnehmen wollen, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus. Sie erhalten ca. zwei Wochen vor der Impfung eine schriftliche Einladung mit dem Impfort und Impfzeit.
Haben Sie bereits bei der SVS-FSME-Impfaktion teilgenommen, ist eine nochmalige Anmeldung nicht erforderlich. Sie erhalten automatisch eine Einladung zur FSME-Impfung zugesandt.
Teilnahmeberechtigter Personenkreis
Die Zeckenschutzimpfaktion wird aus der Unfallversicherung angeboten und hat den Zweck, Sie vor durch Zeckenbiss übertragbare Berufskrankheiten – im konkreten Fall FSME – zu schützen.
Die kostenlose Impfung steht jenen Versicherten offen, die berufsbedingt einem höheren Risiko eines Zeckenbisses ausgesetzt sind. Dies trifft auf Personen zu, die sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig im Wald oder auf Wiesen aufhalten.
Beispiele für gefährdete Berufsgruppen:
- Land- und Forstwirte
- Jäger und Fischer
- Gärtner
- Freileitungsmonteure
- Waldpädagogen
- Gastwirte mit Gastgärten
- Berufe in Straßenerhaltung und Parkbewirtschaftung
- …
Besteht das Risiko in erster Linie außerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit (z.B. beim Sport) ist ebenfalls eine Impfung dringend zu empfehlen. Diese kann bei niedergelassenen Ärzten oder anderen Impfstellen in Anspruch genommen werden. Die SVS gewährt in diesem Fall einen Kostenzuschuss aus der Krankenversicherung.
Für die Impfung notwendige Unterlagen
Bringen Sie zur Zeckenschutzimpfung unbedingt Ihr Einladungsschreiben, den ausgefüllten Fragebogen zur Impfvorbereitung (liegt dem Einladungsschreiben bei) sowie Ihren Impfpass mit.
Impftermine
Die aktuellen Impftermine werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.
Impfungen außerhalb der Impfaktion
Außerhalb der FSME-Impfaktion können Sie sich bei niedergelassenen Ärzten oder anderen Impfstellen impfen lassen. Nach Einreichung der Honorarnote gewährt die SVS aus der Krankenversicherung einen Kostenzuschuss.
- Kostenzuschüsse für die FSME-Impfung außerhalb der SVS-Impfaktionen
Außerhalb der FSME-Impfaktion können Sie sich bei niedergelassenen Ärzten oder anderen Impfstellen impfen lassen. Nach Einreichung der Honorarnote gewährt die SVS aus der Krankenversicherung einen Kostenzuschuss.
- Tipps zur Vermeidung eines Zeckenstichs
- glatte, dichtgewebte und helle Kleidung (Baumwolle guter Qualität)
- festes, geschlossenes Schuhwerk
- Socken über den Hosenstulpen
- leichte, aber breitkrempige Kopfbedeckung
- Anwendung von Insektenrepellents
- Entfernung von Zecken
- Suchen Sie nach einem Aufenthalt im Grünen Ihren Körper nach möglichen Zecken ab. Bitten Sie eine andere Person auch an nicht einsehbaren Stellen nachzusehen.
- Die Entfernung der Zecke erfolgt mittels spitzer Splitterpinzette bzw. einem dafür geeigneten Hilfsmittel (spezielle Zeckenpinzette, Zeckenkarte oder ähnliches).
- Die Zecke sollte möglichst nah am Kopf gefasst und ohne Drehbewegung in einem Zug herausgezogen werden. Den Körper der Zecke nach Möglichkeit nicht quetschen, da so leichter Erreger in die Wunde gelangen können.
- Verbleibt ein Rest der Zecke in der Wunde – meist sichtbar als kleiner schwarzer Punkt –, wird dieser von der Haut normalerweise selbst entfernt. Es ist wichtig, nicht in der Wunde herum zu bohren.
- „Hausmittel“ wie das Auftragen von Öl, Klebstoffen, Wachs oder ähnlichem, sind ungeeignet. Diese reizen das Tier und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass es seinen möglicherweise infektiösen Speichel in die Wunde abgibt.
- Nach der Entfernung der Zecke ist eine kleine Rötung im Bereich der Einstichstelle harmlos und unproblematisch. Jedoch sollte bei Entstehen einer Rötung rund um die Einstichstelle einige Tage nach dem Zeckenbiss ärztliche Hilfe aufgesucht werden.
- Suchen Sie nach einem Aufenthalt im Grünen Ihren Körper nach möglichen Zecken ab. Bitten Sie eine andere Person auch an nicht einsehbaren Stellen nachzusehen.