Um bei einer längeren Krankheit finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Krankengeld
Eine längere Krankheit kann Sie mitunter in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Sie können dieses Risiko selbst reduzieren, indem Sie eine freiwillige Zusatzversicherung mit der Leistung Krankengeld abschließen.
- Voraussetzungen
Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen und dafür Beiträge bezahlen.
Sie können eine Zusatzversicherung abschließen, wenn Sie
- selbständig erwerbstätig und in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert sind und
- noch nicht Ihren 60. Geburtstag gefeiert haben. Einmal abgeschlossen, kann die Zusatzversicherung aber auch nach dem 60. Geburtstag beibehalten werden.
Für die Zusatzversicherung zahlen Sie gesonderte Beiträge, die Sie in voller Höhe als „Betriebsausgaben" steuerlich absetzen können. Der Beitrag beträgt 2,5 % Ihrer Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung, wobei der monatliche Mindestbeitrag EUR 30,77 beträgt.- Wie bekomme ich Krankengeld und welche Meldepflichten muss ich erfüllen?
Die Zusatzversicherung können Sie online beantragen: Antrag Zusatzversicherung
Um Krankengeld zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Verwenden Sie dazu bitte das Formular Krankmeldung. Schicken Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an Ihre SVS-Landesstelle.
Beachten Sie bitte bei der Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die SVS, dass besondere Fristen eingehalten werden müssen. Die Arbeitsunfähigkeit muss der zuständigen Landesstelle innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden.
Bei einer länger dauernden Krankheit müssen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit alle 14 Tage vom Arzt bestätigen lassen und die Bestätigung innerhalb von sieben Tagen vorlegen. Das gilt auch, wenn Sie nach einem Spitals-, Kur- oder Genesungsaufenthalt weiter arbeitsunfähig sind.
Sollten Sie eine der Fristen überschreiten, können wir bis zum Zeitpunkt der Meldung kein Krankengeld auszahlen. Solange die Arbeitsunfähigkeit nicht gemeldet wird, ruht das Krankengeld.
- Ab wann und wie lange habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Sie können nach Abschluss der Zusatzversicherung frühestens nach sechs Monaten Wartezeit das erste Mal Krankengeld beziehen. Die Wartezeit entfällt, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall entstanden ist, der nach dem Antrag auf Zusatzversicherung eingetreten ist.
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit erhalten Sie dann ab dem vierten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld ausbezahlt.
Sie erhalten das Krankengeld für maximal 26 Wochen. Die Dauer hängt davon ab, wie lange Sie arbeitsunfähig sind. Wenn dieselbe Krankheit innerhalb von 26 Wochen wieder auftritt, werden die Zeiten Ihrer Arbeitsunfähigkeit zusammengerechnet. Ist die maximale Bezugsdauer von 26 Wochen ausgeschöpft, haben Sie aufgrund dieser Krankheit zunächst ab der 27. Woche keinen Leistungsanspruch mehr. Erst nach einer Wartezeit von 26 weiteren Wochen können Sie aufgrund derselben Krankheit wieder Krankengeld beziehen.
Ihre Zusatzversicherung und damit der Anspruch auf Krankengeld enden
- mit dem Ende der Pflichtversicherung,
- durch eine Austrittserklärung zum Letzten eines Kalendermonats,
- durch Ausschluss seitens der SVS, wenn Sie mit den Beiträgen zur Zusatzversicherung für mehr als drei aufeinanderfolgende Monate ganz oder teilweise rückständig sind.
- Wie viel Krankengeld bekomme ich?
Ihnen steht ein Krankengeld in Höhe von 60 % Ihrer täglichen Beitragsgrundlage zu. 2024 beträgt das tägliche Krankengeld somit mindestens EUR 10,37.
Bitte beachten Sie, dass das Krankengeld aus der Zusatzversicherung als betriebliche Einkunft zu versteuern ist.