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Krankenschutz bei Wohnsitz im Ausland

Was passiert mit Ihrem Krankenschutz, wenn Sie bei der SVS versichert sind, aber Ihren Wohnsitz im Ausland haben?

Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Die Regelungen für den Krankenschutz bei Wohnsitz im Ausland unterscheiden sich in EU-, EWR- und Vertragsstaaten sowie in sonstigen Staaten.


Im Bereich EU-, EWR- und Vertragsstaaten gilt ein Auslandsbetreuungsschein als Nachweis für Ihren Krankenschutz. Wie Sie den Betreuungsschein bekommen, können Sie hier nachlesen:

EU/EWR/Schweiz


Fallen Sie in den Bereich sonstige Staaten, können Sie der SVS die Rechnung vorlegen und es kommt zur Kostenerstattung. Finden Sie heraus, welche Kosten und wie viel der Kosten Ihnen erstattet werden:

Sonstige Staaten