Sind Ihre Einkünfte niedriger als Ihre vorläufige Beitragsgrundlage? Dann können Sie die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen.
Es kann sein, dass in Ihren Einkünften Beträge wie z.B. Veräußerungs- oder Sanierungsgewinne enthalten sind, die die SVS herausrechnen kann. Worum genau es sich hierbei handelt, können Sie hier nachlesen.
Sie können außerdem die Herabsetzung oder Hinaufsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage beantragen. Erfahren Sie auf den folgenden Seiten mehr.
Den Antrag zur Anpassung Ihrer Beitragsgrundlage finden Sie hier:
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