AMA-Datenabgleich

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Bauern

Als Betriebsführer von land(forst)wirtschaftlichen Betrieben sind Sie aufgrund von gesetzlichen Meldevorschriften dazu verpflichtet, gegenüber diversen Behörden (Finanzamt, AMA, Sozialversicherung, …) die von Ihnen bewirtschafteten land(forst)wirtschaftlichen Flächen bekannt zu geben. Diese Meldungen werden von den einzelnen Behörden zur Vollziehung ihres jeweiligen Aufgabenbereiches benötigt.

Auf übereinstimmende Angaben achten!

Seit dem Jahr 2013 erfolgt eine elektronische Datenübermittlung von der AMA an die Sozialversicherung. Die AMA hat dabei der SVS die auf die jeweilige Versicherungsnummer bezogenen Basisdaten des im Kalenderjahr gestellten Mehrfachantrages einschließlich der angeschlossenen Unterlagen zukommen zu lassen. Anhand dieser von der AMA bereit gestellten Daten wird von der SVS einen Abgleich durchgeführt, ob die Angaben zur Betriebsführung sowie über das Ausmaß der bewirtschafteten land(forst)wirtschaftlichen Flächen übereinstimmen.

Durch den elektronischen Datenabgleich soll eine möglichst einheitliche Erfassung der Bewirtschaftungsverhältnisse sowie eine weitgehende Übereinstimmung zwischen Betriebsführer und Förderungsbezieher gewährleistet werden. Achten Sie daher stets darauf, dass sämtliche Daten zum land(forst)wirtschaftlichen Betrieb bei allen Behörden korrekt gemeldet sind.