Selbständig und Unselbständig

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Hinweis:

Ob Ihre Tätigkeit im Ausland eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ist, wird nach den nationalen Rechtsvorschriften des Staates beurteilt, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Bei Unklarheiten empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit dem ausländischen Sozialversicherungsträger.

Im Gegensatz zur Ausübung von mehreren selbständigen Erwerbstätigkeiten, ist bei dieser Konstellation der Wohnsitz nicht ausschlaggebend. Vielmehr richtet sich die Versicherungspflicht nach den Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Die Entscheidung welche Rechtsvorschriften (welchen Staates) für Sie anwendbar sind, trifft der für Sie zuständige Sozialversicherungsträger Ihres Wohnortstaates. Als Bestätigung zur Vorlage in den anderen Staaten wird Ihnen das „Formular A1“ ausgestellt.

Fragebogen - selbständige Tätigkeit in Österreich und regelmäßig ausgeübte selbständige/unselbständige Tätigkeit in der EU/im EWR/in der Schweiz

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