Vertragsstaaten

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Inhalte relevant für:
Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Für eine Erwerbstätigkeit in einem Vertragsstaat außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes gibt es keine konkreten Vorschriften über die Versicherungszugehörigkeit. Nach dem Territorialitätsprinzip kann in jedem Land eine Versicherung eintreten, in dem einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Das heißt, es können mehrere Versicherungsverhältnisse nebeneinander entstehen.


Sonderbestimmungen gibt es aktuell nur für Kanada, USA und die Republik Korea.


Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Landesstelle.


Mit folgenden Staaten außerhalb der EU/des EWR bestehen Verträge:

Kranken-
versicherung
Pensions-
versicherung
Unfall-
versicherung
Arbeitslosen-
versicherung
Familien-
beihilfen
AlbanienX1
XX
AustralienX
Bosnien u. Herzegowina
XXX
ChileX
IndienX
IsraelX2
XXXX
KanadaX
KoreaX
NordmazedonienXXXX
MoldauX
MontenegroXXXX
PhilippinenXX
SerbienXXXX
TunesienX3
XX
TürkeiXXX
UruguayX
USAX

1 nur Geldleistung bei Krankheit

2 keine Sachleistungen bei Krankheit, sondern nur bei Mutterschaft

3 gilt nur für österreichische Pensionsbezieher mit Wohnsitz in Tunesien