Krankenversicherungsoption für Sachleistungsberechtigte
Als Sachleistungsberechtigter können Sie sämtliche Pflichtleistungen der Krankenversicherung ohne vorherige Auslagen in Anspruch nehmen. Ihr Arzt rechnet direkt mit uns über Ihre e-card ab. Den Selbstbehalt zahlen Sie erst, nachdem der Arzt mit uns abgerechnet hat. Behandlungen in der allgemeinen Gebührenklasse in einem Vertragskrankenhaus sind für Sie kostenlos.
Sie können diese Form der Leistungsberechtigung beibehalten oder gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrages verändern.
Dazu stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl:
- Geldleistungsberechtigung nur für die Spital-Sonderklasse
Mit diesem Leistungspaket sind Sie bei einer Behandlung auf der Sonderklasse eines Krankenhauses geldleistungsberechtigt und erhalten die tariflich vorgesehene Vergütung der Mehrkosten. Alle anderen Leistungen (z.B. ärztliche Hilfe) stehen Ihnen weiterhin als Sachleistung zur Verfügung.
Der monatliche Zusatzbeitrag für diese Option beträgt EUR 99,62 pro Monat.
- Volle Geldleistungsberechtigung
Mit diesem Leistungspaket gelten Sie beim Arzt als Privatpatient. Sie bezahlen das Honorar vorerst selbst, es ist keine e-card notwendig. Auch hier werden Ihnen bei einer Behandlung auf der Sonderklasse eines Krankenhauses die Mehrkosten zum Teil ersetzt. Medikamente müssen Sie privat vorfinanzieren. Dabei haben Sie einen Anspruch auf eine Rückvergütung von 80 Prozent, abzüglich der Rezeptgebühr.
Der monatliche Zusatzbeitrag für diese Option beträgt EUR 124,51 pro Monat.
Bitte beachten Sie:
Die Voraussetzung für die Vergütung der Mehrkosten in der Spital-Sonderklasse ist, dass Ihre Geldleistungsberechtigung bereits sechs Monate bestanden hat. Waren Sie unmittelbar vor Beginn der Option geldleistungsberechtigt, verkürzt oder ersetzt das die Wartezeit.Bitte schicken Sie den Antrag auf Option ausgefüllt an das Versicherungsservice Ihres SVS-Kundencenters. Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit, den Antrag in unserem Online-Formular direkt auszufüllen (Link am Ende der Seite).
Bevorzugen Sie eine Behandlung in der Spital-Sonderklasse, kann sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung auszahlen. Diese deckt die Differenz zwischen unserer Vergütung und den tatsächlichen Kosten ab. Geldleistungsberechtigte zahlen für eine private Zusatzversicherung meist eine deutlich geringere Prämie als Sachleistungsberechtigte.