Krankenversicherungsoption für Geldleistungsberechtigte

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Gewerbetreibende Neue Selbständige

Felix erklärt's


Als Geldleistungsberechtigter gelten Sie beim Arzt als Privatpatient. Sie müssen die Arztrechnungen zunächst selbst zahlen. Sobald Sie uns die bezahlte Honorarnote vorlegen, bekommen Sie einen Kostenersatz nach dem "Vergütungstarif".  Wir dürfen höchstens 80 Prozent der tatsächlichen Kosten vergüten. Auch Medikamente müssen Sie privat vorfinanzieren.

Dabei haben Sie Anspruch auf eine Rückvergütung von 80 Prozent der Kosten, abzüglich der Rezeptgebühr.

Behandlungen in der allgemeinen Gebührenklasse in einem Vertragskrankenhaus sind für Sie kostenlos. Die Vergütung für die Mehrkosten der Sonderklasse im Spital berechnen wir nach dem Vergütungstarif.

Nehmen Sie am Programm „Selbständig Gesund“ oder „Disease Management-Diabetes Typ 2“ teil,  können Sie eine um 10 Prozent höhere Vergütung erhalten.

Sie können diese Form der Leistungsberechtigung beibehalten oder ändern, indem Sie sich für die Option „Geldleistungsberechtigung nur für die Spital-Sonderklasse“ entscheiden.

Mit diesem Leistungspaket sind Sie bei einer Behand­lung auf der Sonderklasse eines Krankenhauses geld­leistungsberechtigt und erhalten die tariflich vorgese­hene Vergütung der Mehrkosten. Alle anderen Leis­tungen (z.B. ärztliche Hilfe) stehen Ihnen als Sachleistung zur Verfügung. Das bedeutet, dass der Arzt direkt mit uns über Ihre e-card abrechnet.

Für die Dauer Ihrer Geldleistungsberechtigung ist diese Option für Sie kostenlos. 

Bitte schicken Sie den Antrag auf Option ausgefüllt an das Versicherungsservice Ihres SVS-Kundencenters.


Bitte beachten Sie:
Ist für Sie vor allem die Sachleistungsberechtigung bei ärztlicher Hilfe und beim Bezug von Medikamente wichtig, sollten Sie diese Option nur für die Dauer Ihrer Geldleistungsberechtigung beantragen.  

Bevorzugen Sie eine Behandlung in der Spital-Sonderklasse, kann sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung auszahlen. Diese deckt die Differenz zwischen unserer Vergütung und den tatsächlichen Kosten ab. Geldleistungsberechtigte zahlen für eine private Zusatzversicherung meist eine deutlich geringere Prämie als Sachleistungsberechtigte.