Eine längere Krankheit kann Sie mitunter in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Sie können dieses Risiko selbst reduzieren, indem Sie eine freiwillige Zusatzversicherung mit der Leistung Krankengeld abschließen.
Zusatzkrankenversicherung
- Voraussetzungen und Umfang
Die Zusatzversicherung in der Krankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Schließen Sie eine Zusatzversicherung ab, haben Sie bei Krankheit ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld.
Näheres zur Höhe und Dauer des Krankengeldes finden Sie unter Krankengeld.
Für die Zusatzversicherung müssen Sie keine bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings muss sie vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Danach können Sie keine Zusatzversicherung neu abschließen – eine bestehende Zusatzversicherung läuft jedoch weiter.
Bitte beachten Sie: Da das Krankengeld das Erwerbseinkommen (teilweise) ersetzen soll, können auch nur erwerbstätige Pflichtversicherte eine Zusatzversicherung abschließen.
Ab dem 43. Tag haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf Unterstützungsleistung. Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt bestätigt sein. Der Anspruch besteht für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit; für ein und dieselbe Krankheit maximal 20 Wochen.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Unterstützungsleistung.
Den Antrag auf Zusatzversicherung schicken Sie bitte ausgefüllt an das Versicherungsservice Ihres SVS-Kundencenters.
Die Beiträge zur Zusatzversicherung sind Betriebsausgaben und daher steuerlich absetzbar. Beziehen Sie Krankengeld, sind diese Beträge betriebliche Einkünfte und müssen von Ihnen versteuert werden.
- Beginn und Ende
Die Zusatzversicherung beginnt
- grundsätzlich mit dem Monat nach Antragstellung.
- (wenn gewünscht) gleichzeitig mit Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie die Zusatzversicherung innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Verständigung über den Eintritt Ihrer Pflichtversicherung beantragen.
Die Zusatzversicherung endet
- mit dem Ende Ihrer Pflichtversicherung oder
- mit dem Monat, in dem Sie den Austritt erklären oder
- durch Ausschluss, wenn Ihre Beiträge zur Zusatzversicherung für mehr als drei aufeinander folgende Monate ganz oder teilweise offen sind
Bitte beachten Sie: Mit dem Ende der Zusatzversicherung entfällt auch Ihr Anspruch auf Krankengeld. Haben Sie nach Ende der Zusatzversicherung noch Krankengeld erhalten, müssen Sie dieses zurückzahlen.
- Beiträge Zusatzversicherung
Der Beitrag zur Zusatzversicherung beträgt 2,5 Prozent Ihrer vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Dabei ist ein Mindestbeitrag von EUR 30,77 vorgesehen.
Je nach Höhe Ihrer vorläufigen Beitragsgrundlage zahlen Sie für die Zusatzversicherung also zwischen EUR 30,77 und EUR 176,75 monatlich.
Auf unserem Infoblatt zur Zusatzversicherung (PDF, 187 KB) haben wir für Sie in einer Tabelle einige Beispiele dazu aufgelistet.
Durch die Feststellung der endgültigen Beitragsgrundlage/Nachbemessung ändert sich an der Höhe Ihrer Beiträge und Ihrer Leistungen aus der Zusatzversicherung nichts mehr.
Nähere Informationen zur Beitragsgrundlage finden Sie unter Beitragsberechnung & Zahlung.
Auch die Höhe des täglichen Krankengeldes hängt von Ihrer vorläufigen Beitragsgrundlage ab.
- Leistungen aus der Zusatzversicherung
Sie können aufgrund einer Krankheit Ihre selbständige Tätigkeit nicht ausüben? Nach Abschluss einer Zusatzversicherung in der Krankenversicherung ist es möglich, ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zu beziehen.
Bitte beachten Sie: Anspruch auf Krankengeld haben Sie erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall entstanden ist, der nach dem Antrag auf Zusatzversicherung eingetreten ist.
Weitere Informationen – zum Beispiel zur Höhe und Dauer des Krankengeldes – finden Sie unter Krankengeld.