Selbstversicherung Unfall

Selbstversicherung in der Unfallversicherung

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Gewerbetreibende Bauern Neue Selbständige

Die Selbstversicherung in der Unfallversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) setzt eine entsprechende selbstständige Erwerbstätigkeit bzw. eine Mittätigkeit von Angehörigen voraus, die nicht bereits zu einer Pflichtversicherung in der Unfallversicherung führt.


Nähere Informationen über die Selbstversicherung nach dem BSVG können Sie auch in unserem Infoblatt (PDF, 156 KB) nachlesen.

Formulare

Selbstversicherung in der Unfallversicherung

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Bauern
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Selbstversicherung in der Unfallversicherung als Angehöriger des Betriebsführers

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Bauern
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