Erhöhung der Beitragsgrundlage in den ersten drei Jahren
Erfahrungsgemäß investieren gerade Betriebsgründer anfangs sehr viel, wodurch sich die Einkünfte vermindern. Daraus ergibt sich auch eine niedrigere Beitragsgrundlage.
Dieser Aspekt ist für Sie anfangs finanziell durchaus erfreulich. Bei einer späteren Pensionsberechnung kann das jedoch zu einem Nachteil für Sie werden, denn durch niedrigere Beiträge kann sich Ihre Pension verringern.
Sie können daher beantragen, dass wir Ihre Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung in den ersten drei Kalenderjahren Ihrer Pflichtversicherung (Neuzugangsjahre) auf die Höchstbeitragsgrundlage erhöhen.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Antrag spätestens gleichzeitig mit Ihrem Pensionsantrag stellen müssen!
Mit der Erhöhung der Beitragsgrundlagen steigen auch die Beiträge, die Sie (nach)zahlen müssen. Je nachdem, wann Sie diese zahlen, erhöhen sich die Beiträge um einen bestimmten (Aufwertungs)Faktor.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung in der Abteilung "Pensions- und Pflegeservice" in Ihrem SVS-Kundencenter, ob die Nachentrichtung von Pensionsversicherungsbeiträgen sinnvoll ist.