In der folgenden Seite erfahren Sie wie die Beitragsberechnung für Bauern erfolgt.
In erster Linie werden die Leistungen der bäuerlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung über Beiträge der Pflichtversicherten finanziert. Darüber hinaus werden auch zweckgebundene Steuerabgaben und sonstige Bundesmittel zur Finanzierung der bäuerlichen Unfall- und Pensionsversicherung herangezogen.
Einheitswert
In der Landwirtschaft sind die meisten Betriebe steuerlich "pauschaliert". Daher ist der Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes im Regelfall auch Grundlage für die Beitragsberechnung.
Zur Info: |
---|
Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt für Steuerzwecke festgestellter Wert, der die Ertragsfähigkeit des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ausdrückt. Der Einheitswert wird aufgrund eines im Gesetz festgelegten Schlüssels in eine monatliche Beitragsgrundlage umgerechnet. |
Beitragsgrundlagenoption
Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Beitragsgrundlage für den land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf Basis Ihrer im Einkommensteuerbescheid tatsächlich ausgewiesenen Einkünfte feststellen zu lassen (Beitragsgrundlagenoption).
Bäuerliche Nebentätigkeiten
Für Einnahmen aus bäuerlichen Nebentätigkeiten besteht eine gesonderte Beitragspflicht. Als Betriebsführer eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes sind Sie verpflichtet, die Einnahmen aus den beitragspflichtigen land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeiten aufzuzeichnen.
Die Einnahmen (= brutto , inkl. MWSt., ohne Berücksichtigung von Ausgaben), die sich aus den Aufzeichnungen ergeben, sind uns spätestens bis 30. April des folgenden Jahres bekannt zu geben.
Ebenfalls bis 30. April kann beantragt werden, dass die Beiträge für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten anhand der tatsächlichen Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid ermittelt werden ("kleine Option").
Die Höhe der Beiträge zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung errechnet sich aus der Beitragsgrundlage und dem jeweiligen Beitragssatz, welcher gesetzlich festgelegt ist.
Beitragsgrundlage für Gesellschafter einer OG und persönlich haftende Gesellschafter einer KG
Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung sind die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid. Der Unfallversicherungsbeitrag wird jedem Gesellschafter gemäß Satzung vorgeschrieben.
Diese Webseite verwendet Cookies für ein optimales Website-Erlebnis und für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucherinnen und Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot besser zu gestalten.
Mehr Informationen finden Sie hier: Datenschutz-Erklärung / Impressum
Die Einstellung können Sie jederzeit auf der Seite "Datenschutz-Erklärung" ändern.