Vorläufige Berechnung in den ersten drei Jahren
Die Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und zur Pensionsversicherung nach dem Sozialversicherungsgesetz für freiberuflich selbständig Erwerbstätige (FSVG) werden nach folgender Formel berechnet.
Ihr Beitrag in der Pensions- und Krankenversicherung ist also ein konkreter prozentueller Anteil (=Beitragssatz) Ihrer Beitragsgrundlage.
- Höhe der vorläufigen Beitragsgrundlage
Wir wollen Ihnen den Start in die Selbständigkeit erleichtern. Daher berechnen wir Ihre vorläufigen Beiträge in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit automatisch von der Mindestbeitragsgrundlage. Sie beträgt für
- Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter im Jahr 2024 EUR 518,44 monatlich in der Pensionsversicherung und EUR 518,44 monatlich in der Krankenversicherung.
- Freiberufler Im Jahr 2024 EUR 518,44 monatlich in der Pensionsversicherung.
- Neue Selbständige Im Jahr 2024 EUR 518,44 monatlich in der Pensions- und Krankenversicherung.
- Höhe des Beitragssatzes
Sind Sie nach dem GSVG pflichtversichert, beträgt der Beitragssatz
- in der Pensionsversicherung 18,50 Prozent und
- in der Krankenversicherung 6,8 Prozent.
Sind Sie nach dem FSVG pflichtversichert, beträgt der Beitragssatz in der Pensionsversicherung 20 Prozent.
- Beiträge zur Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge
Der Beitrag zur Unfallversicherung ist ein fixer Betrag, unabhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte. Er beträgt im Jahr 2024 EUR 11,35 monatlich.
Der Beitrag zur Selbständigenvorsorge beträgt 1,53 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Sind Sie – z.B. als freiberuflicher Arzt – nur in der Pensionsversicherung nach dem FSVG pflichtversichert und haben sich freiwillig für die Selbständigenvorsorge entschieden, zahlen Sie 1,53 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung als Vorsorgebeitrag.
- Individuelle Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage
Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Ihre vorläufige Beitragsgrundlage Ihren aktuellen Einkünften anzupassen.
Nähere Informationen finden Sie unter Individuelle Anpassung der Beiträge.