Beitragsgrundlage pro Person

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Bauern

Die Beitragsgrundlage pro versicherter Person nach dem BSVG leitet sich von der Beitragsgrundlage des Gesamtbetriebes (Flächen-/Tierzuchtbetrieb sowie allenfalls bäuerliche Nebentätigkeiten) ab und ist davon abhängig, ob es sich um einen alleinigen Betriebsführer, ein Betriebsführerehepaar, ein im Betrieb hauptberuflich beschäftigtes Kind oder einen hauptberuflich beschäftigten Elternteil handelt.