Beitragsgrundlagenoption – Gesamtbetrieb

Inhalte relevant für:
Bauern

Seit dem Jahr 2001 haben Sie als Betriebsführer die Möglichkeit, dass für die Bildung der Beitragsgrundlage nach dem BSVG anstelle des Versicherungswertes, die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte herangezogen werden (Beitragsgrundlagenoption oder auch "große Option" genannt).

Die Beitragsgrundlagenoption kann immer nur für den gesamten Betrieb gewählt werden, d.h. wird für den Flächenbetrieb optiert, gilt das automatisch auch für allfällige Nebentätigkeiten.

H
inweis: Beachten Sie bei einer Entscheidung für die Beitragsgrundlagenoption auch die Auswirkungen im Steuer- und Pensionsrecht.

Beitragsgrundlagenoption

Inhalte relevant für:
Bauern
PDF (0.2MB)