Lesen Sie in diesem Kapitel wie sich Ihre Beitragsgrundlage auf Basis der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte berechnet.
Beitragsberechnung Bauern
- Beitragssätze
Der monatliche Beitrag nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz beträgt: - in der Pensionsversicherung: 17 Prozent
- in der Krankenversicherung: 6,8 Prozent
- in der Unfallversicherung: 1,9 Prozent
der Beitragsgrundlage.
Ein Beitrag für Betriebshilfe (Wochengeld) in Höhe von 0,4 Prozent der Beitragsgrundlage ist nur für weibliche Anspruchsberechtigte zu zahlen, welche von der Krankenversicherung nach dem BSVG ausgenommen sind.
Haben Sie sich zur Beitragsleistung an eine betriebliche Vorsorgekasse verpflichtet (Selbständigenvorsorge), ist ein monatlicher Beitrag in Höhe von 1,53 Prozent der für die Pensionsversicherung geltenden Beitragsgrundlage zu entrichten.
Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension, nehmen diese aber noch nicht in Anspruch, sondern arbeiten weiter und haben damit Anspruch auf eine erhöhte Alterspension, halbiert sich der Pensionsversicherungsbeitrag auf 8,5 Prozent. Im Regelfall betrifft dies Frauen zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr sowie Männer zwischen dem 65. und 68. Lebensjahr. Für die künftige Pensionsleistung wird weiterhin die volle Beitragsgrundlage berücksichtigt.Zur Info: Beitrag zur Pensionsversicherung
Im harmonisierten Pensionsrecht gilt für alle Berufsgruppen ein Beitragssatz von 22,8 Prozent.
Bei den Unselbstständigen wird davon ein Teil vom Dienstgeber, der andere vom Dienstnehmer einbezahlt.
Bei BSVG-Versicherten wird dieser Beitrag durch den Versicherten und eine Leistung des Bundes ("Partnerleistung"), u.a. aus dem Steueraufkommen der Pflichtversicherten, aufgebracht. Es entfallen somit 17 Prozent auf den Versicherten, die Differenz auf 22,8 Prozent trägt der Bund.
Damit ist gewährleistet, dass für alle Berufsgruppen ein gleicher Pensionsversicherungsbeitrag, nämlich 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage, gültig ist. Bei den Bauern wird dieser nur auf unterschiedliche Weise aufgebracht.
Beitrag zur Krankenversicherung
Für Selbstständige gilt ein Beitragssatz von 7,65 Prozent. Davon sind 6,8 Prozent vom Versicherten aufzubringen, 0,85 Prozent werden vom Bund getragen.
- Beitragstabelle
Die vom Einheitswert des Betriebes abgeleitete Beitragsgrundlage können Sie in der sogenannten Beitragstabelle nachlesen.
Beachten Sie jedoch, dass diese Beitragstabelle nur dann Gültigkeit hat, wenn die Beitragsberechnung nach dem Pauschalsystem, d.h. unter Berücksichtigung des Einheitswertes, erfolgt.
Erfolgt die Beitragsberechnung nach den im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften, oder sind weitere betriebliche Tätigkeiten zu berücksichtigen, kann die Beitragstabelle nicht herangezogen werden.2024
Beitragstabelle 2024 Erläuterung (PDF, 31 KB)
Beitragstabelle 2024 Tabelle A (alleinige Betriebsführung) (PDF, 186 KB)
Beitragstabelle 2024 Tabelle B (gemeinsame Betriebsführung) (PDF, 286 KB)
Beitragstabelle 2024 Tabelle C (Kind und Schwiegerkind) (PDF, 356 KB)
Beitragstabelle 2024 Tabelle D (hauptberuflich beschäftige Übergeber) (PDF, 96 KB)
2023Beitragstabelle 2023 Erläuterungen (PDF, 31 KB)
Beitragstabelle 2023 Tabelle A (alleinige Betriebsführung) (PDF, 184 KB)
Beitragstabelle 2023 Tabelle B (gemeinsame Betriebsführung) (PDF, 283 KB)
Beitragstabelle 2023 Tabelle C (Kind und Schwiegerkind) (PDF, 351 KB)
Beitragstabelle 2023 Tabelle D (hauptberuflich beschäftigte Übergeber) (PDF, 96 KB)
2022
Beitragstabelle 2022 Erläuterungen (PDF, 32 KB)
Beitragstabelle 2022 Tabelle A (alleinige Betriebsführung) (PDF, 185 KB)
Beitragstabelle 2022 Tabelle B (gemeinsame Betriebsführung) (PDF, 285 KB)
Beitragstabelle 2022 Tabelle C (Kind und Schwiegerkind) (PDF, 355 KB)
Beitragstabelle 2022 Tabelle D (hauptberuflich beschäftigte Übergeber) (PDF, 98 KB)
- Beitragsrechner
Mit dem Beitragsrechner können Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung
unter Eingabe des Einheitswertes
des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes bzw. der bewirtschafteten land(forst)wirtschaftlichen Flächen berechnen.
Nicht berechnet werden können die Sozialversicherungsbeiträge unter Zugrundelegung von Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid (bei Beitragsgrundlagenoption oder "kleiner Option bei Nebentätigkeiten").
Beitragsrechner (Excel, 436 KB)
Bitte beachten Sie:
Die Berechnung der Beiträge erfolgt ausschließlich auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen Daten und soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen.
Über den Beitragsrechner erfolgt kein Zugriff auf Ihr Beitragskonto. Ebenso erfolgt keine Prüfung und kein Abgleich mit den bei uns für die Beitragsberechnung vorliegenden Bewirtschaftungsdaten bzw. mit den bei uns bekanntgegebenen Bewirtschaftungsverhältnissen.
Die über diesen Beitragsrechner ermittelten Ergebnisse bzw. Beiträge sind daher unverbindlich.