Rechtzeitig informieren für Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten oder Pensionsantrag im Ausland
Sie wollen Ihren Lebensabend im Ausland verbringen oder haben Versicherungszeiten im Ausland gesammelt? Hier finden Sie die passenden Informationen.
Mit der Intensivierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen hat die Zahl der Personen zugenommen, die sowohl in Österreich als auch im Ausland Versicherungszeiten erworben haben. Für einen EU-Mitgliedsstaat, EWR-Staat, die Schweiz oder Vertragsstaat gelten besondere Bestimmungen. Versicherungszeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit in einem Land, mit dem kein Abkommen besteht, werden bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Feststellung des Leistungsausmaßes nicht berücksichtigt.
Um eine Pension zu beziehen, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Für einige unserer Versicherten stellt sich dann die Frage, ob Ihre Pension auch ins Ausland gezahlt wird. Grundsätzlich werden Pensionen auch ins Ausland ausbezahlt - die Ausgleichszulage ist davon aber ausgenommen und wird somit nicht ausbezahlt, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Wir erklären Ihnen nachfolgend die Berechnung Ihrer Pensionshöhe, wenn Sie auch Zeiten im Ausland gesammelt haben. Hier dienen wieder die zwischenstaatlichen Regelungen als Hilfsmittel. Finden Sie heraus, ob sich ausländische Zeiten bei Ihrer Pension auswirken oder nicht.
Diese Webseite verwendet Cookies für ein optimales Website-Erlebnis und für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucherinnen und Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot besser zu gestalten.
Mehr Informationen finden Sie hier: Datenschutz-Erklärung / Impressum
Die Einstellung können Sie jederzeit auf der Seite "Datenschutz-Erklärung" ändern.